Erfüllen von Mindestvorgaben wird noch keine spürbare Verbesserungen bei Krankenhaus-Pflege bringen

„Die Vorlage eines Regierungsentwurfs für ein neues Thüringer Krankenhausgesetz war längst überfällig und ist dringend notwendig“, sagt Jörg Kubitzki, Gesundheitspolitiker der LINKEN-Landtagsfraktion, anlässlich der heutigen Pressekonferenz zu Qualitätsstandards in Krankenhäusern.

DIE LINKE hat schon Ende 2010 einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem sie ein überarbeitetes Krankenhausgesetz forderte. Dabei sollten vor allem inhaltliche Festlegungen zu Qualitätsstandards in Thüringer Krankenhäusern getroffen werden.
Den nun vorgelegten Regierungsentwurf bewertet Kubitzki als „Schritt in die richtige Richtung“, aber die neuen Regelungen seien nur ein Versuch, Standards für die Krankenhausträger festzulegen.

„Offenkundig beziehen sich die Vorstellungen für eine Qualitätssicherung nur auf Mindestvorgaben zu Festlegungen über Zahl und Qualifikation des ärztlichen Personals und die medizintechnische Ausstattung. Allerdings ist wieder keine Mindestvorhaltung für qualifiziertes Pflegepersonal festgelegt, so dass es zu keiner spürbaren Besserung von Pflegequalität in den Krankenhäusern kommen wird“, kritisiert der LINKE-Abgeordnete. Zudem sei die Einführung von regelmäßigen externen Qualitäts- und Hygienekontrollen in Krankenhäusern unerlässlich, aber im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht geregelt.

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