Eine aufgeweichte Mietpreisbremse wird nicht greifen

„Die Ankündigung des Bundesjustizministers, im Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse weitere Ausnahmetatbestände zuzulassen, zeigt, dass kein politischer Wille da ist, Not und Problemlagen der von stetig steigenden Mietpreisen Betroffenen ernst zu nehmen“, protestiert die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Heidrun Sedlacik.

Weiter erklärt die Abgeordnete: „SPD und Union stellen damit die Interessen der Immobilienlobby über die der Mieter. Von der im Bundestagswahlkampf 2013 angekündigten Initiative bleibt kaum noch etwas übrig. Eine aufgeweichte Mietpreisbremse – sie soll beispielsweise für laufende Mietverträge und Erstvermietungen nicht gelten – kann nicht greifen, sie ist eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler!“

Die Mietpreisbremse soll bewirken, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre selbst festlegen können. Damit wäre es zumindest möglich, den drastischen Mietsprüngen in Groß- und Universitätsstädten, wie beispielsweise Erfurt und Jena, etwas entgegenzuwirken.

„Solange das ortsübliche Niveau der Mietpreise für den Mietspiegel aus den Neuvermietungsmieten der letzten vier Jahre berechnet wird, muss eine wirksame Preisbindung her“, fordert Frau Sedlacik. „Wohnungen dürfen nicht wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Wohnungen dürfen nicht Renditeinteressen unterliegen. Wohnungen sind das Zuhause der Menschen.“

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