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Eckpunkte der Gewerkschaften zur Grundlage einer umfassenden Dienstrechtsreform machen

Die heute vom DGB bzw. den Gewerkschaften vorgelegten Eckpunkte für eine Reform des öffentlichen Dienstrechts in Thüringen sollten von Landesregierung und Landtag sehr zeitnah für eine umfassende Dienstrechtsreform genutzt werden“, fordert LINKE-Fraktionvize Martina Renner. Die Landesregierung müsse das den Gewerkschaften zugestandene Initiativrecht auch wirklich ernst nehmen.

Beim Dienstrecht und der Gestaltung des Arbeitsalltags für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wie auch bei der Verwaltungsreform in Thüringen habe die LINKE immer betont, dies müsse auf gleicher Augenhöhe mit den Beschäftigten geschehen und nicht autoritär über deren Köpfe hinweg. „Insofern finden wir uns in der Gewerkschaftsforderung ,Verhandeln statt Verordnen’ voll und ganz wieder“, so Renner.

„Die Gewerkschaftsvorschläge bieten ein fundiertes Konzept, um viele dringende Problemfelder im öffentlichen Dienst anzugehen, sei es die wachsende Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung, die notwendige Berücksichtigung tatsächlicher Arbeitserfahrung und Fachkompetenz bei Besoldung und Beförderung oder der Beförderungsstau, sagt die Innenpolitikerin.

Die LINKE bietet den Gewerkschaften eine umgehende und vertiefte Diskussion an über die Reformeckpunkte und deren Umsetzung, vor allem in Form von gesetzlichen Regelungen. Viele der Probleme im öffentlichen Dienst müssten dringend langfristig angegangen werden, wie der Umgang mit anstehenden „Pensionswellen“, z.B. im Bereich der Schulen. „Es darf nicht sein, dass Stellenkürzungen aus rein fiskalischen Aspekten heraus zu einer Verschlechterung der staatlichen Dienstleistungen auf Kosten der Menschen in Thüringen führen, ob im Bildungsbereich, bei Polizei und Feuerwehr oder in der Justiz“, betont Martina Renner, die auch eine Überwindung der Zersplitterung des öffentlichen Dienstrechts zwischen Beamten und Beschäftigten fordert. Die Abgeordnete unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass das Thema Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform mit Blick auf das öffentliche Dienstrecht und dessen Modernisierung angepackt werden muss.

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