Zum Hauptinhalt springen

DIE LINKE kritisiert skandalöse Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings

"Die gerichtliche Feststellung, dass eine Ausreise aus palästinensischen Gebieten nicht sichergestellt werden kann, hindert Thüringer Behörden offensichtlich nicht an Abschiebungen genau dorthin, das ist ein Skandal!", erklärt Sabine Berninger, Sprecherin für Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE.

Trotz der Feststellung des Verwaltungsgerichts Meiningen, es gelte generell, dass "eine Ausreise aus palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden kann", hatte es einen kurzfristig gestellten Eilantrag auf Abschiebeschutz abgelehnt. Nun sitzt der Flüchtling in jordanischem Polizeigewahrsam.

Schon im Dezember 2008 hatte dasselbe Gericht die Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings aus Eisenach mit der Begründung des unsicheren Reiseweges gestoppt. "Dass genau dieselbe Begründung das Gericht in diesem Fall nicht daran hindert, den Abschiebeschutz abzulehnen, ist empörend. Ebenso ist ungeheuerlich, dass die Identität des Flüchtlings bzw. seine Papiere im Verfahren angezweifelt wurden und er wegen dieser Zweifel keine Chance auf ein Bleiberecht hatte, die Dokumente aber nun verwendet wurden, um ihn abzuschieben", sagt Frau Berninger. Diese Verfahrensweise wird die Abgeordnete der LINKEN mittels einer mündlichen Anfrage kommende Woche im Landtagsplenum hinterfragen.

Die Linksfraktion unterstützt nachdrücklich die Forderung des Thüringer Flüchtlingsrates nach Ermöglichung der sofortigen Rückreise und fordert vom Thüringer Innenministerium, umgehend sicherzustellen, dass keine weiteren Flüchtlinge in die palästinensischen Gebiete abgeschoben werden.

Mehr aktuelle Themen

Zurück zum Kopf der Seite