DIE LINKE kritisiert „fortgesetzte Integrationsverweigerung“ in Bundesflüchtlingspolitik
Sabine Berninger, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Linksfraktion, erklärt: „Die Mehrheit im Bundesrat setzt die auf Abschottung und Abschreckung bauende Flüchtlingspolitik der Bundesregierung fort. Das in Sonntagsreden oft beschworene Ziel einer nachhaltigen Integration Geflüchteter findet keinen Niederschlag in Bundespolitik und Gesetzgebung.“
Das Integrationsgesetz der Bundesregierung bezeichnet Berninger als „De-Integrations- und Sanktionierungsgesetz“. „Sowohl die Wohnsitzauflage als auch die geplante erschwerte Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge erst nach fünf Jahren sind eher Integrationshemmnisse. Die vorgesehene Ausweitung der Sanktionen des Gesetzentwurfes, zum Beispiel durch dann 15 Kürzungstatbestände im Asylbewerberleistungsgesetz, ist diskriminierend und integrationspolitisch völlig untauglich. Die nochmalige Absenkung der Ein-Euro-Jobs auf 80 Cent ist menschenverachtend und die nachträglich in den Gesetzentwurf aufgenommene Änderung des § 29 Abs. 1 Nr. 4 Asylgesetz führt zu einer weiteren fundamentalen Beschneidung des Asylrechts.“ Ein Asylantrag soll danach als unzulässig abgelehnt werden können, wenn ein Drittstaat bereit ist, die antragstellende Person wieder aufzunehmen.
Tatsächlich integrationsfördernde Maßnahmen müsse man in diesem Gesetz suchen, „beispielsweise die ursprünglich geplante Formulierung eines Anspruchs auf Übernahme von Dolmetsch- oder Übersetzungskosten durch den zuständigen Sozialleistungsträger während der ersten drei Jahre ist nun überhaupt nicht mehr vorgesehen“. Und für Flüchtlinge mit der unterstellten so genannten „schlechten Bleibeprognose“ sei das Gesetz „ein Integrationsverhinderungs- und –verbotsgesetz“.
Für die Thüringer Flüchtlingspolitik stelle sich mit diesem Gesetz, „das ja bei den herrschenden Mehrheitsverhältnissen wohl nicht zu verhindern“ sei, die Aufgabe, genau zu prüfen, ob, wie und welche der vorgesehenen Regelungen konstruktiv und kreativ im Sinne eines ernst gemeinten Zieles nachhaltiger Integration umgesetzt werden und was eigene Maßnahmen sein können: etwa durch erleichterten Zugang zur Ausbildungsförderung, durch Maßnahmen, die geduldeten Flüchtlingen Ausbildung (und dafür auch ein Aufenthaltsrecht) ermöglichen, durch den Ausbau von Integrationskursen. „Das gerade entstehende Integrationskonzept der Landesregierung muss dafür klare Aussagen formulieren und konkrete Instrumente benennen.“
