DIE LINKE fordert Informationsfreiheit!

Die Fraktion DIE LINKE hat ein Informationsfreiheitsgesetz erarbeitet, um den Zugang von Menschen zu staatlichen bzw. öffentlichen Daten und Unterlagen deutlich zu erleichtern. „Unser Ziel ist es, Informationsfreiheit zu gewähren und die Zugangshürden zu Informationen, die bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen vorliegen, erheblich abzusenken“, erklärt Martina Renner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN und innenpolitische Sprecherin. Der Gesetzentwurf wird in die kommende Landtagssitzung eingebracht.

Mit dem von der Linksfraktion vorgelegten Entwurf für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, mit der alle Menschen einen freien und möglichst umfassenden Zugang zu Informationen erhalten. Schutzwürdige Interessen der auskunftgebenden Stellen und betroffener Dritter werden durch die vorgeschlagenen Regelungen ausreichend geschützt bleiben.
Bislang existiert in Thüringen ein Informationsfreiheitsgesetz, das auf das bestehende Bundesgesetz verweist. Informationszugänge wurden dadurch nicht erleichtert. Im Jahr 2009 wurden lediglich 30 Anträge auf Informationszugang gestellt, von denen 18 abgelehnt wurden.

„Informationen dürfen nicht monopolisiert werden. Das geltende Recht kann eher als ‚Informationsauskunftsverhinderungsgesetz“ bezeichnet werden“, moniert Frau Renner in Anbetracht der sehr weitgehenden Ausnahmen für den freien Informationszugang.
Im Gesetzentwurf der LINKEN ist festgeschrieben, dass alle Menschen, aber auch Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen Zugang zu Verwaltungsvorgängen grundsätzlich, bei Beachtung schutzwürdiger Interessen, erhalten sollen. Das Antragsverfahren soll so wenig wie möglich formalisiert werden, beispielsweise soll auch eine mündliche Antragstellung möglich sein und eine besondere Begründungspflicht entfallen. Nach Vorstellung der LINKEN haben Einwohner das Recht auf Informationen von öffentlichen Verwaltungen und Behörden, und auch von Eigenbetrieben und öffentlichen Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Es soll ein gebührenfreier Informationsanspruch  bestehen, dem in der Regel innerhalb von vier Wochen entsprochen werden muss.
„Das bisherige Selbstverständnis von Behörden und Ämtern hinsichtlich der Auskunftsbereitschaft greift zu kurz. Mit unserer Initiative wollen wir ein umfangreiches Informationsrecht und damit die aktive Beteiligung von Bürgern“, fasst Frau Renner zusammen.

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