DIE LINKE erwartet Stärkung der Schutzrechte gegenüber polizeilichen Eingriffen
Drei Rechtsanwälte aus Thüringen haben Verfassungsbeschwerde gegen Normen des im Jahr 2008 novellierten Thüringer Polizeiaufgabengesetzes eingereicht. Die vom früheren FDP-Bundestagsabgeordneten und anerkannten Bürgerrechtler Burkhard Hirsch vertretene Beschwerde richtet sich u.a. gegen Normen, die die Polizei berechtigt, im verfassungsrechtlich besonders geschützten Bereich von Berufsgeheimnisträgern, z.B. RechtsanwältInnen und SeelsorgerInnen, aktiv zu werden. Kern der Beschwerde sind aber die Befugnisse, im Rahmen der Gefahrenabwehr in den unantastbaren Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung durch Lausch- und Spähangriff einzugreifen.
Die Innenpolitikerin der Linksfraktion, Martina Renner, erklärt im Anschluss an die heute in Weimar vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelte Beschwerde: "Die Beschwerdeführer haben mit ihrer Kritik das wiederholt, was im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durch DIE LINKE bereits moniert wurde. Die Eingriffsbefugnisse für die Polizei in Thüringen sind zu weitreichend, in Teilen unbestimmt und gewähren den staatlichen Institutionen einen Blick in den Kernbereich des Privatesten, was ihnen ausdrücklich durch bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lauschangriff erheblich erschwert wurde." Daher erwarteten betroffene Berufsgruppen, Bürgerrechtler, Vereine und Verbände zu Recht, dass die extrem weit reichenden und nicht ausreichend normierten Eingriffsbefugnisse der Polizei sowie die unzureichenden Schutzregularien für die Bürger vom Thüringer Verfassungsgericht gekippt werden. Nicht ohne Grund würde kein anderes Bundesland der Polizei solche Befugnisse einräumen.
Bürger müssten vor den Datenbegehrlichkeiten einer bürgerrechtsfeindlichen Politik geschützt werden. "Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, dass Gerichte Sicherheitsgesetze dahingehend überprüfen müssen, ob sie überhaupt verfassungskonform sind", sagt Frau Renner. Sie appelliert an die politische Verantwortlichen, "künftig bekannte und begründete Einwände nicht weiter zu ignorieren und wegzuwischen".
Die Linksfraktion kündigt an, im Rahmen der wohl auch bald verfassungsrechtlich zwingend notwendigen Novelle des Polizeiaufgabengesetzes Vorschläge zur Ausgestaltung von Eingriffsbefugnissen zu unterbreiten, die einerseits bestehende Interessen der Gefahrenabwehr und andererseits Belange des notwendigen Schutzes privater Bereiche vor einem grenzenlosen Zugriff des Staates wieder ins Gleichgewicht bringen. "Das Bedürfnis nach mehr Sicherheit, nach mehr Information, nach immer besseren und weiter reichenden Befugnissen für die Polizei darf nicht dazu führen, dass die als Schutzrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat ausgestalteten Grundrechte immer weiter aufgeweicht werden", so Renner.
