Christliche Gewerkschaft weder christlich noch Gewerkschaft
„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit war längst überfällig und kann nur begrüßt werden“, stellt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ina Leukfeld, fest. „Die Tarifgemeinschaft betreibt Etikettenschwindel, denn sie hat weder etwas mit christlicher Nächstenliebe noch mit der gewerkschaftlichen Organisation von Arbeitnehmern zu tun“, so die Abgeordnete der LINKEN weiter.
Bereits im Jahr 2008 hatte die Linksfraktion mit einem Antrag die Landesregierung aufgefordert, die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gerichtlich prüfen zu lassen.
„Seinerzeit war der damalige Wirtschaftsminister Reinholz nicht bereit, ein Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften ernsthaft in Erwägung zu ziehen, immer unter dem Mäntelchen, dass das Land nicht zuständig sei. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt uns in unserem Antrag von 2008“, stellt die Arbeitsmarktexpertin weiter fest und unterstreicht: „Unsere Forderungen, dass Leiharbeiter grundsätzlich zu den gleichen tariflichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen wie das Stammpersonal zu beschäftigen sind, sind aktueller denn je. Lohndrückerei und schlechte Arbeitsbedingungen sowie Ausschluss vom Schutz des Arbeitsrechts stehen für Leiharbeiter auf der Tagesordnung. Das ist Lohndumping und Ausbeutung per Gesetz. Damit muss Schluss gemacht werden“, so Ina Leukefeld.
Die Abgeordnete fordert die Landesregierung auf, darauf einzuwirken, dass alle Schlupflöcher des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geschlossen und der Gleichbehandlungsgrundsatz endlich auch für Leiharbeiter gilt. „Flexibilität darf nicht mit niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen bestraft werden. Wir wollen, dass die Überlassungsdauer in der Leiharbeit auf maximal drei Monate begrenzt wird. Dazu ist es erforderlich, dass den Betriebsräten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern eingeräumt wird“, verlangt Ina Leukefeld und betont abschließend: „Das ist umso wichtiger, da am 01.05.2011 mit Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer weiter verschlechtert werden könnten.“
