CDU-Vorwurf zur Bewilligung von Bedarfszuweisungen ist haltlos und unverschämt
„Der durch den Abgeordneten Mario Voigt erhobene CDU-Vorwurf, dass die Bedarfszuweisungen für notleidende Kommunen nach Parteibuch bewilligt werden, ist haltlos und unverschämt. Ich fordere Herrn Voigt auf, diesen Vorwurf unverzüglich zurückzunehmen“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel.
Aus der Liste der Gemeinden und Landkreise, welche im Jahr 2016 Bedarfszuweisungen beantragt und erhalten haben, geht klar hervor: 30 Gemeinden haben einen parteilosen Bürgermeister, 14 Bürgermeister sind Mitglieder der CDU, 9 Bürgermeister bzw. zwei Landräte haben ein SPD-Parteibuch und lediglich zwei sind Mitglieder der LINKEN. „Herr Voigt hätte sich mal in seiner eigenen Fraktion erkundigen können. So hat zum Beispiel die Gemeinde Donndorf, deren Gemeindeoberhaupt die CDU-Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe ist, im Jahr 2016 knapp 500 000 Euro Bedarfszuweisungen erhalten“, so der Kommunalexperte Kuschel. Dass überhaupt in der Größenordnung einer dreistelligen Millionensumme Bedarfszuweisungen von Kommunen wie der Gemeinde Donndorf mit gut 800 Einwohnern im Freistaat beantragt worden seien, „ist Beleg für die strukturelle Schwäche der kommunalen Landschaft in Thüringen und das Ergebnis der jahrelangen Blockadepolitik der damals regierenden CDU. Sie hat nachhaltige Reformschritte zur Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit verhindert“. Zudem sei das Land bei den Bedarfszuweisungen nur Treuhänder. Es handele sich hier um kommunale Gelder innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. „Deshalb ist das Land verpflichtet, hohe Maßstäbe zu setzen, weil die Bedarfszuweisungen von allen Kommunen gezahlt werden müssen“, betont Frank Kuschel.
