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CDU und SPD verzögern weiterhin eine Stärkung des Petitionsrechtes

„CDU und SPD haben es geschafft, dass unser Gesetzentwurf mindestens Jahrestag ‚feiert’, ehe er im Landtag abschließend beraten werden kann“, kritisiert Heidrun Sedlacik, die, ebenso wir ihre Ausschusskolleginnen Katharina König und Sabine Berninger, enttäuscht ist über den Umgang der Regierungsfraktionen mit der Gesetzesinitiative der LINKEN zur Modernisierung des Petitionsrechtes in Thüringen.

Der Gesetzentwurf war von der Linksfraktion am 6. Mai 2011 eingebracht worden. Die öffentliche Anhörung fand bereits vor über sieben Monaten statt. Seither wurde die Beratung im Ausschuss mehrfach verschoben. Sabine Berninger, stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses: „Bis heute waren die Regierungsfraktionen nicht in der Lage, sich in Auswertung der Anhörung eine abschließende Meinung zu bilden. Ich nenne das eine Missachtung nicht nur der Ausschussmitglieder, sondern auch der Bürgerinnen und Bürger.“ Die Stärkung des Petitionsrechtes und der Bürgerrechte immer weiter zu verzögern, könne nicht im Interesse eines an mehr Demokratie und weniger Politikverdrossenheit interessierten Parlamentes sein. „Wenn übereinstimmend festgestellt wird, dass das Beschwerderecht ein demokratisch stumpfes Schwert ist, dann darf das nicht zur Rechtfertigung dafür dienen, an bisher geltendem Recht festzuhalten, sondern es muss Anlass sein, es zu verbessern und auszubauen und dies sollte die Koalition nicht länger verzögern!““, so Berninger.

Frau Sedlacik ergänzt: „Neben der Einführung öffentlicher Petitionen und eines kommunalen Petitionsrechtes sind die grundsätzliche Öffentlichkeit der Petitionsausschusssitzungen und die Aussetzung des Verwaltungsvollzuges Forderungen, für die wir weiterhin streiten. Wir wollen damit nicht nur die Stellung des Petitionsausschusses aufwerten, sondern vor allem die Bürgerrechte stärken.“

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