CDU und SPD verweigern Dialog zur Mitbestimmung
Als "Abwendung von der parlamentarischen Debatte" bezeichnet die Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner, die Ablehnung der Fraktionen der CDU und der SPD, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung mit dem Ziel der Stärkung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst in den zuständigen Ausschüssen zu diskutieren.
In Artikel 37 Absatz 3 der Thüringer Verfassung hat das Recht auf Mitbestimmung bereits Verfassungsrang erhalten, ist aber mit dem bisherigen Wortlaut eher schwach ausgestaltet. Besonders deutlich wird das an der Formulierung "nach Maßgabe der Gesetze". Damit kann bisher durch die einfachgesetzliche Ausgestaltung faktisch Inhalt und Reichweite der Verfassungsgarantie bestimmt werden.
"Mit unserem Vorschlag wollen wir die Mitbestimmung im Sinne eines modernen Personalvertretungsrechtes stärken und verfassungsrechtlich Klarheit darüber schaffen, welches Mindestmaß an Mitbestimmung sicherzustellen ist. Das auch seit 2012 geltende Personalvertretungsrecht genügt immer noch nicht den berechtigten Forderungen der Beschäftigten und ihrer Vertretungen.", so Renner.
Erst im August des vergangenen Jahres forderte der DGB in einem Eckpunktepapier die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsrechtes und die Einführung einer Allzuständigkeit bei der Mitbestimmung des Personalrates in allen innerdienstlichen Angelegenheiten nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins unter Berücksichtigung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995.
"Dieser Forderung entspricht der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und ein Parlament wäre gut beraten gewesen, trotz der vor 15 Monaten erfolgten Novellierung weiter auch mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften darüber zu diskutieren, wie ein notwendiges Instrument bei der Entwicklung des öffentlichen Dienstes und ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen weiter auszugestalten ist", kritisiert Martina Renner die Mehrheitsentscheidung des Landtages, sich diesem Dialog mit den Gewerkschaften im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung zu verweigern.
