Bürgerbeauftragte braucht Beanstandungsrecht

Mit Blick auf die heutige Vorstellung des Jahresberichts 2010 der Thüringer Bürgerbeauftragten erneuert die Fraktion DIE LINKE ihre Forderung nach einer Stärkung der Kompetenzen der Bürgerbeauftragten. Martina Renner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Erfahrungen zeigen, dass sich Bürger vor allem wegen Beschwerden über Mängel im Verwaltungshandeln an die Bürgerbeauftragte wenden. Diesen Mängeln könnte noch besser abgeholfen werden, wenn die Thüringer Bürgerbeauftragte ein Beanstandungsrecht bekommen würde, wie es schon der Thüringer Datenschutzbeauftragte für seinen Zuständigkeitsbereich besitzt.“

Die Bürgerbeauftragte als einer Art Ombudsstelle habe auch eine wichtige gesellschaftspolitische Warnfunktion, die die Abgeordneten sehr ernst nehmen sollten, so Renner weiter. „Der Bericht macht erneut deutlich, dass sich bei den Schwerpunkten der Fälle, die an die Bürgerbeauftragte herangetragen werden, vor allem gesellschaftliche Problemfelder deutlich abzeichnen, so z.B. die sich verschärfenden sozialen Probleme, gerade auch im Bereich von Hartz IV.“

Im Übrigen teile die LINKE nicht den Optimismus der Bürgerbeauftragten, dass es für die Bürger durch das novellierte Kommunalabgabengesetz zu keinen größeren Belastungen kommen werde, sagt Frau Renner. Bei der Plenardiskussion der Gesetzentwürfe dazu sei betont worden, dass Kommunen verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge rückwirkend bis 1991 zu bescheiden. Dabei würden Bürger mit einer Summe von insgesamt 260 Millionen Euro belastet.

„Es wäre sinnvoll, wenn sich die Bürgerbeauftragte ausgehend von an sie herangetragenen Problemfällen mit deutlicheren Anstößen zu Gesetzesänderungen an den Landtag wenden würde“, betont die Abgeordnete und erneuert die Forderung der LINKE-Fraktion nach einer Novellierung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes, um der Beauftragten noch wirksamere Handlungsmöglichkeiten zu geben. „Sie hat in Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss eine eigenständige Funktion und beide Einrichtungen sollten sich zum Vorteil der Einwohner Thüringens in ihrer Arbeit so wirkungsvoll wie möglich ergänzen“, so Frau Renner abschließend.

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