Budget für Arbeit als Chance besser nutzen

Das Budget für Arbeit ist seit dem 1. Januar 2018 eine bundesgesetzlich geregelte Alternative für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben jenseits einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). „Die heutige Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zur Umsetzung des ‚Maßnahmeplans 2.0 UN-Behindertenrechtskonvention‘ hat gezeigt, dass es noch größerer Anstrengungen und einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit bedarf, um Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Das bedarf vor allem auch einer unbürokratischen, engeren Zusammenarbeit von Betroffenen, der Wirtschaft und dem Sozialhilfeträger.“

Im Dezember 2018 gab es in Thüringen 4672 arbeitslose Menschen mit Behinderung. Das ist ein nicht unerhebliches Potenzial von Menschen, die gern arbeiten wollen, und in den Unternehmen werden Fachkräfte gebraucht.
„Zu einer erfolgreichen Inklusion gehören gute Bildung, passgenaue Ausbildung und Qualifizierung bis hin zur Einstellung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und entsprechende Begleitung“, unterstreicht Ina Leukefeld, Sprecherin für Arbeitspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Die Abgeordnete informiert darüber, dass ein unbefristeter Lohnkostenzuschuss für Betroffene gezahlt wird, die anspruchsberechtigt sind, den Antrag auf das Budget für Arbeit stellen und einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben. Hilfe für Integration in Arbeit geben die Integrationsfachdienste und die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter. Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gibt es im Thüringer Landesprogramm für Arbeit Möglichkeiten zur Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme.
„Assistenz und Coaching gewinnen an Bedeutung und ich möchte Menschen ermuntern, sich dieser wichtigen Arbeit anzunehmen. Die Gründung einer Assistenzgenossenschaft könnte es dem Einzelnen erleichtern, diese umfangreiche Aufgabe zu bewältigen“, unterstreicht Leukefeld.
„Die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein sehr komplexer Prozess“, so die Abgeordnete, „der die aktive Mitwirkung von Betroffenen braucht und gleichfalls Strukturen erfordert, die das unterstützen und dafür schrittweise bessere Voraussetzungen schaffen“.

Das TMASGFF hat barrierefrei im Internet ein entsprechendes Informationsmaterial bereitgestellt. 

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