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Bleiberecht für Roma-Familie gefordert

In einem persönlichen Brief hat sich heute die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger, an den Thüringer Innenminister gewandt. In dem Schreiben fordert Berninger, die auch stellvertretendes Mitglied in der Härtefallkommission ist, Peter M. Huber (CDU) mit Verweis auf den gegenwärtigen Stand im Härtefallverfahren auf, sich persönlich für die Anerkennung der Familie Baruti als Härtefall einzusetzen und ihr damit eine Bleiberechtsperspektive in der Bundesrepublik zu ermöglichen.

"Alle Berichte über die Lebenssituation der Roma im Kosovo und auch in Serbien gehen davon aus, dass Angehörige der Minderheiten einer strukturellen Diskriminierung ausgesetzt sind und ein Leben in Würde keinesfalls möglich ist. Die Familie Baruti mit den hier geborenen Kindern lebt seit elf Jahren in der Bundesrepublik, die Kinder sind hier geboren, der größte Teil der Familie lebt in der Bundesrepublik oder in anderen westeuropäischen Staaten", begründet Berninger ihre Forderung an den Innenminister.

Sie nimmt u.a. Bezug auf die Stellungnahme des UNHCR, wonach alle im Kosovo lebenden Roma weiterhin gravierenden Einschränkungen in Bezug auf ihr Recht auf Freizügigkeit und ihre fundamentalen Menschenrechte sowie schwerwiegenden gesellschaftlichen und manchmal administrativen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Amnesty International verweist darauf, dass im Fall der Benachteiligung und Diskriminierung von Roma im Kosovo eine Verfolgung im Sinne des Art. 1A der Genfer Flüchtlingskonvention vorliege.

"Die gesundheitliche Situation der Mutter und eines Kindes begründet nochmals die Notwendigkeit einer humanitären Entscheidung. Die Verweigerung der Anerkennung als Härtefall und damit einer Aufenthaltserlaubnis sowie eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreise der Familie wären ein Akt der Unmenschlichkeit", so Berninger. Einen von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten generellen Abschiebestopp für Roma hatte der Thüringer Landtag u.a. mit Verweis auf die Möglichkeit der Anerkennung als Härtefall bei Vorliegen dringender humanitärer Gründe abgelehnt.

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