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Besoldungsgesetz passiert Thüringer Landtag / Rückwirkend zum 1.9.2015 mehr Geld für die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst und für die Richterinnen und Richter

Der Thüringer Landtag hat heute das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Dazu Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Mit der Annahme des Gesetzes werden die Beamtinnen und Beamten weiterhin – seit nunmehr sechs Jahren – an der kontinuierlichen Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst beteiligt. Das ist nicht ohne weiteres selbstverständlich, wenn man sich die Entwicklung in anderen Bundesländern betrachtet. Die Kritik am Gesetz nehmen wir nicht nur zur Kenntnis, sondern schätzen diese auch wert. Das beschlossene Gesetz macht deutlich, dass die Koalition im Gleich- und Dreiklang agiert und jedes Argument in den Entscheidungsprozess der Landesregierung eingeflossen ist. Aber letztendlich wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur die Zustimmung der Regierungskoalition gefunden hat.“
In Teilen wurde der Gesetzentwurf von den Gewerkschafts- und Fachverbänden begrüßt, was zum Beispiel die Regelungen zum Familienzuschlag betrifft.

Rainer Kräuter nahm in seiner Rede für die Fraktion DIE LINKE auch Bezug auf die versorgungsrechtlichen Regelungen für Dienstzeiten, die vor dem 3.10.1990 lagen. Er stellte eine deutliche Schlechterstellung der Thüringer Versorgungsempfänger gegenüber denen in den alten Bundesländern fest. Diese Ungleichbehandlung muss nach 25 Jahren endlich beendet werden! Dazu sind Änderungen im Versorgungsrecht des Bundes notwendig, die Rainer Kräuter einforderte.

Die beschlossene Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge trägt sowohl dem Interesse der Beamtinnen und Beamten, Richter und Versorgungsempfänger an einer angemessenen Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung als auch den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte im Land Thüringen.

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