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Beschwerde beim Amtsgericht Meiningen gegen Erfassung von Telekommunikationsdaten

"Neben der politischen und parlamentarischen Aufklärung des Umstands und der rechtlichen Zulässigkeit der Speicherung von Kontaktdaten und Kontaktinhalten zwischen einem Polizeibeamten und Abgeordneten des Thüringer Landtags ist die individuelle Rechtsdurchsetzung unverzichtbar, um künftig auch auszuschließen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft beliebige Ermittlungsverfahren dazu missbrauchen, Informationsnetzwerke und Kommunikationsinhalte von Abgeordneten auszuforschen", begründet Martina Renner, Fraktion DIE LINKE, eine beim Amtsgericht Meiningen erhobene Beschwerde gegen die Erfassung von Telekommunikationsdaten.

Im Schreiben vom 30.10.2012 wird beantragt, festzustellen, dass sowohl die Maßnahme der Erhebung der Telekommunikationsdaten als auch die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig erfolgt ist.

Wie bekannt wurde, sind bei den Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten und Personalratsvorsitzenden Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte der Abgeordneten Renner wie auch von Journalisten erhoben und verwertet worden. "Damit liegt meines Erachtens einer klarer Verstoß gegen strafprozessuale Vorschriften vor, der geeignet ist, die freie und ungehinderte Ausübung des Mandats zu beeinflussen, weil Menschen eben nicht mehr davon ausgehen können, dass ihre Gespräche mit Abgeordneten wie verfassungsrechtlich festgeschrieben, dem Zugriff des Staates entzogen sind", so Renner, die darauf verweist, dass damit das Feststellungsverfahren nicht nur ein persönlichen Schutzbedürfnis einer Betroffenen darstellt, sondern auch grundsätzlichen Charakter für den Schutzbereich der parlamentarischen Tätigkeit hat.

Neben der nun laufenden Rechtsprüfung durch ein Gericht prüft ebenso der Landesdatenschutzbeauftragte die rechtliche Zulässigkeit der Erfassung und Verwertung von Kontaktdaten und Kommunikationsinhalten von mitbetroffenen Abgeordneten und Journalisten durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

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