Berninger kritisiert Einschätzung des Landesverwaltungsamtes
Auf die Aussage des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Frank Roßner, von schwerwiegenden Mängeln in der Flüchtlingsunterbringung in Meiningen könne keine Rede sein, reagiert die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Sabine Berninger, mit Unverständnis: „Die Einschätzungen sowohl des Thüringer Flüchtlingsrates, der Flüchtlingsbeauftragten der Landesregierung als auch zahlreicher UnterstützerInnen in Meiningen einfach so beiseite zu wischen, das ist nicht im Sinne der menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik der Landesregierung.“
Bei der Flüchtlingsunterbringung seien Mindeststandards einzuhalten – unter anderem bei der Ausstattung der Wohn-, Schlaf- und Gemeinschaftsräume und bei der Einrichtung der Sanitärräume. Diese Standards seien für eine gewisse Zeit aufgrund der hohen Zahl ankommender Flüchtlinge im vergangenen Jahr ausgesetzt worden und gelten nun aber wieder. „Und meines Wissens besteht im Landkreis keinerlei ‚Notlage‘, was die Kapazitäten betrifft“, so Berninger, die den Landesverwaltungsamtspräsidenten „dringend auffordert“, bei der Einhaltung der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (ThürGUSVO) „keine Zugeständnisse zu machen“. „Erst recht sollte das Landesverwaltungsamt darauf achten, dass nicht von den Erbringern der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis so genannte ‚Strafen‘ erfunden und verhängt werden, die die für alle Menschen geltendenden Grundrechte aushebeln.“
Die Abgeordnete dankt den VertreterInnen der evangelischen und katholischen Kirchgemeinden Meiningens für ihre klare Positionierung, die sie mit dem Verlesen des Offenen Briefes am vergangenen Sonntag veröffentlichten. Darin hatten mehrere Meininger Pfarrer eine angemessene Unterbringung von Flüchtlingen in ihrer Stadt gefordert.
