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Berninger: „Das ist Integrationsverweigerung per Gesetz“

Integration, so schreibt es die Bundesregierung im Gesetzentwurf, sei Aufgabe nicht nur jedes einzelnen nach Deutschland kommenden Menschen, sondern auch Aufgabe des Staates und der Gesellschaft. „In der Schule könnte man sagen: Thema verfehlt, setzen. Für dieses Gesetz muss man konstatieren, dass es durch seine disziplinierende und pauschal mangelnden Integrationswillen unterstellende Ausrichtung gesellschaftlich desintegrierend wirkt, Vorbehalte und Vorurteile befördert und verfestigt. Exakt das Gegenteil von dem, was man vorgibt, erreichen zu wollen“, fasst Sabine Berninger, Sprecherin der Thüringer Linksfraktion für Flüchtlings- und Integrationspolitik, die Kritik am heute vom Bundestag beschlossenen so genannten Integrationsgesetz zusammen.

„Orientierungs- und Sprachkurse von Anfang an – um das Ankommen zu erleichtern, Unterstützung bei der Übernahme von Aufwendungen für Übersetzungen – um, wie im Referentenentwurf noch argumentiert, eine Ungleichbehandlung gegenüber freizügigkeitsberechtigten EU-BürgerInnen aufzuheben, solche Maßnahmen gehörten in ein Integrationsgesetz. Tatsächlich integrationsfördernde Regelungen machen aber nur einen Bruchteil der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen aus. Es überwiegen Ausgrenzung (Geflüchtete in langen Asylverfahren und sogar aus Herkunftsländern, für die die Schutzquote bei über 75 Prozent liegt, sind z.B. weiterhin von Ausbildungsbeihilfe sowie von Deutsch- und Integrationskursen und berufsqualifizierenden Maßnahmen ausgeschlossen), Einschränkungen (die Verkürzung der Anspruchszeit auf Integrationskurse z.B. ist kontraproduktiv, die Vergrößerung der TeilnehmerInnenzahlen in Integrationskursen erschwert das Lernen und Lehren in diesen Kursen) sowie Verbote (z.B. seinen Wohnsitz frei zu wählen) und Strafen.“

Als Ziel hatte die Bundesregierung schwerpunktmäßig eine, bezogen auf den Fachkräftebedarf, dem deutschen Arbeitsmarkt gerecht werdende Qualifizierung der Menschen beschrieben. „Das ins Gesetz umgesetzt, hätte aber auch Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen bedeuten müssen und die Einbeziehung langjährig geduldeter Flüchtlinge und Schutzsuchender auch aus so genannten sicheren Herkunftsländern in die integrationsfördernden Regelungen. So aber ist ein ausschließendes, diskriminierendes Gesetz – bestehend aus Zwangsmaßnahmen und Sanktionsandrohungen - beschlossen worden, mit ausgrenzender Signalwirkung.“

Konstruktive Vorschläge der angehörten Fachverbände, auch des Bundesrates, wurden ebenso ignoriert wie verfassungsrechtliche Bedenken (wie beispielsweise der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bzgl. der abgesenkten Aufwandsentschädigung für ‘1-Euro-Jobs‘, die für Geflüchtete nun ‘80-Cent-Jobs‘ sein werden) oder ganz offensichtliche Unvereinbarkeiten mit völkerrechtlichen Vorgaben, wie sie die Wohnsitzauflage hinsichtlich der EU-Qualifikationsrichtlinie (diese garantiert in Art. 33 Freizügigkeit) und der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 26) darstellt. Pro Asyl hatte in seiner Stellungnahme mit Verweis auf eine Entscheidung des EUGH darauf hingewiesen, dass „integrationspolitische Gründe die Wohnortzuweisung nur rechtfertigen könnten, wenn sie keine Ungleichbehandlung zu anderen MigrantInnen-Gruppen bedeuten würde.“

„Besser als dieses Des-Integrationsgesetz zu installieren wäre es, unter Mitwirkung aller maßgeblichen AkteurInnen ein tatsächliches Integrationskonzept zu entwickeln. Auf Thüringer Ebene ist dieser Prozess angestoßen worden. An r2g ist es nun, alle Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen, um die Mängel des Bundesgesetzes auszugleichen. Wir wollen integrationspolitisch besser sein als der Bund“, so Berninger abschließend.

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