Keine Blockade kommunaler Haushalte!

"Es ist nicht hinnehmbar, wenn sich gegenwärtig Bürgermeister und Landräte weigern, den kommunalen Vertretungen die Entwürfe für die Haushaltspläne 2010 vorzulegen", kritisiert der Landtagsabgeordnete der LINKEN, Frank Kuschel.

Zahlreiche Bürgermeister und Landräte haben in den zurückliegenden Tagen erklärt, dass sie sich wegen fehlender Eckdaten der Landesregierung außerstande sehen, die Entwürfe der Haushaltspläne so wie gesetzlich vorgeschrieben, rechtzeitig den Gemeinde- und Stadträten bzw. Kreistagen vorzulegen. Die Kommunalordnung regelt, dass bis zum 30. November des Jahres die Haushaltspläne für das Folgejahr beschlossen sein müssen und den Rechtsaufsichtsbehörden vorzulegen sind. Dadurch soll gesichert werden, dass die Kommunen ab 1. Januar voll handlungsfähig sind. Wird diese Zeitvorgabe nicht eingehalten, können die betroffenen Kommunen nur noch gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben realisieren, aber beispielsweise keine Neuinvestitionen tätigen oder Zuschüsse an Vereine und Verbände auszahlen. "Die Bürgermeister und Landräte sollten sich bewusst sein, dass die Haushaltshoheit bei den gewählten Vertretungen liegt und nur diese können entscheiden, zu welchem Zeitpunkt ein Haushalt beschlossen werden soll", stellt Kuschel klar.

Die Ursachen für die Blockadehaltung der Bürgermeister und Landräte liegen jedoch nicht ausschließlich an den fehlenden Kennzahlen des Landes für die Haushaltsaufstellung. "Vielmehr brechen bei den Kommunen die Steuereinnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise weg, so dass kein Haushaltsausgleich in den Entwürfen dargestellt werden kann", vermutet der Abgeordnete. An dieser Situation wird sich jedoch auch in den nächsten Wochen und Monaten nichts ändern.

Die Landesregierung ist jetzt gefordert, den Kommunen die geeigneten Instrumente in die Hand zu geben, damit sie in dieser Situation finanziell handlungsfähig bleiben. Hierzu muss das starre kommunale Haushaltsrecht flexibilisiert werden, wozu DIE LINKE bereits seit Jahren mehrfach Vorschläge unterbreitet hat. So ist es nicht mehr zeitgemäß, von den Kommunen einen jährlichen Haushaltsausgleich zu fordern. Sinnvoller wäre es, auf einen Ausgleichszeitraum von bis zu vier Jahren abzustellen. Dieses Verfahren werde bereits heute überall dort genutzt, wo Gebühren kalkuliert werden. Notwendig sind darüber hinaus andere Regelungen zur Kreditaufnahme, so dass die Kommunen leichter Kredite für Investitionen, die sich durch Kosteneinsparungen mittelfristig selbst finanzieren, aufnehmen können. "Schnellstmögliche Klarheit über die künftigen Landeszuweisungen an die Kommunen würden ebenfalls mehr Planungssicherheit für die Gemeinden, Städte und Landkreise schaffen", ist Frank Kuschel überzeugt.

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