Fehlende Positionierung der Landesregierung gefährdet die Hebammenversorgung
Ab dem 1. November tritt der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft, welcher unter anderem die Vergütung der freiberuflichen Hebammen regelt. Der neue Vertrag stößt auf deutliche Kritik seitens des deutschen Hebammenverbandes (DHV). Kritik, welcher sich auch die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag anschließt, so Lena Saniye Güngör, Sprecherin für Gleichstellung und Gesundheit: „Eine Beeinträchtigung der Hebammenversorgung, wie sie mit dem zukünftigen Hebammenhilfevertrag in Aussicht gestellt wird, bedroht die Sicherstellung der Versorgung der Neugeborenen und Schwangeren. Darum habe ich in einer Dringlichkeitsanfrage um Stellungnahme der Landesregierung zum neuen Hebammenhilfevertrag gebeten. Die Antwort fiel jedoch sehr dürftig aus. Die Landesregierung hat die geplanten Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird diese vermutlich bei der kommenden Sitzung des ‚Runden Tisches Geburt und Familien‘ diskutieren. Welche Auswirkungen für Thüringen zu erwarten sind, gilt es abzuwarten. Das ist eine mehr als enttäuschende Reaktion seitens der Landesregierung. Ich freue mich natürlich über die hohe Bedeutung, die dem Runden Tisch als Fachgremium und Expert:innen-Austauschplattform bei der Einschätzung des neuen Vertrages beigemessen wird. Gleichzeitig muss ich leider feststellen, dass die Landesregierung ihre Verantwortung, eine eigene fachliche Positionierung vorzunehmen, und das wiederum frühzeitig genug, um gemeinsam mit dem Runden Tisch mögliche Einflusschancen zu eruieren, scheinbar nicht wahrnehmen möchte. Doch dies erwarte ich insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag für die Erarbeitung einer Gesamtstrategie Geburtshilfe aussprechen, mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammen.“
Güngör unterstreicht: „Die geplanten Regelungen tragen der finanziellen Belastung, welcher freiberufliche Hebammen in ihrem Berufsalltag ausgesetzt sind, nicht ausreichend Rechnung. Die Anhebung des Stundensatzes auf lediglich 74,28 Euro mit einer Vertragslaufzeit bis Ende 2027 wird bereits dem aktuellen Kostenaufwand nicht gerecht, wie soll dieser Satz etwaige Kostensteigerungen bis Ende 2027 auffangen? Daneben ist es vor allem die Arbeitssituation der Beleghebammen in den Krankenhäusern, der eine Verschlechterung droht. Denn die neuen Vergütungsregelungen verkennen die Realität der Geburtshilfe, dies mahnt auch der DHV an. Als Linksfraktion unterstützen wir die inhaltliche Kritik des DHV und fordern die Landesregierung auf, ihre Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um sich für eine Verbesserung der Versorgungslage mit freiberuflichen Hebammen einzusetzen.“