Ablehnungspraxis der ARGEN bei Überprüfungsanträgen auch mit Blick auf Verfassungsgerichtsurteil skandalös
Die offensichtlich von der Bundesagentur für Arbeit an die ARGEN herausgegebene ,Empfehlung', Überprüfungsanträge zu den Hartz-IV-Regelsätzen gerade auch mit Blick auf das für den 9. Februar angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts generell und sehr zügig abzulehnen, bewertet Ina Leukefeld, Arbeitsmarktpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, als "skandalös".
Die Vorgehensweise lasse darauf schließen, dass Betroffene in ihren Rechten beschnitten werden sollen. Der Abgeordneten seien vor Ort auch schon Ablehnungen von erst kürzlich gestellten Überprüfungsanträgen bekannt geworden. Eine solche schnelle Arbeitsweise sei für ARGEN eher ungewöhnlich und passe zu dem Inhalt der ,Empfehlung' der BA. Die Arbeitsmarktexpertin der LINKEN fordert die Landesdirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen auf, schnellstens in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür zu sorgen, dass diese Empfehlung der Bundesagentur nicht umgesetzt wird.
Vielmehr müssten die ARGEN und Optionskommunen angesichts des bevorstehenden Grundsatzurteils die laufenden Verfahren zu Widersprüchen und Überprüfungsanträgen gegen die Hartz-IV-Regelsätze aussetzen und das Urteil abwarten. "Die Behörden sind verpflichtet, die Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen sicherzustellen. Die ,Empfehlung' der Bundesagentur bedeutet dagegen, den betroffenen Leistungsbeziehern die Tür vor der Nase zuzuschlagen", so Frau Leukefeld. Auch den für Hartz IV zuständigen Behörden sei nach der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen bekannt, dass das Gericht sehr kritische Fragen zur Höhe und zum Zustandekommen der Regelsätze gestellt habe. Zudem habe es an entscheidenden Punkten sein Unverständnis über den rot-grünen Gesetzgeber geäußert. Eine Revision der Regelsätze sei ziemlich wahrscheinlich und zwar nicht nur der Regelsätze für Kinder, sondern auch für Erwachsene. "Umso verständlicher und berechtigter ist es, wenn Betroffene ihre Bescheide zur Überprüfung stellen - auch für die Vergangenheit. Diesen Überprüfungs- und Korrekturpflichten dürfen sich die Bundesagentur, die ARGEN und die optierenden Kommunen nicht entziehen", so die LINKE-Abgeordnete abschließend.
