Windenergiebeteiligung schafft Gerechtigkeit und Akzeptanz

Zum soeben in den zuständigen Umwelt- und Energie-Ausschuss überwiesenen Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für ein Windenergiebeteiligungsgesetz erklärt Markus Gleichmann, umwelt- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz schaffen wir Gerechtigkeit und Akzeptanz. Künftig wird kein Windrad mehr gebaut oder repowert, von dem nicht die Kommune oder die Einwohnerinnen und Einwohner direkt finanziell profitieren. Damit können die Kommunen z.B. die Kitagebühren reduzieren, Spielplätze bauen und kostenfreies Mittagessen anbieten.“

Gleichmann erläutert: „Unser Gesetzentwurf geht neue Wege und weiter als das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder die Beteiligungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zum einen sieht er ein Standardmodell vor. Dabei können bei einem Windpark mit sechs Anlagen die Kommunen mit 220.000 Euro, die Anwohner zusätzlich mit 110.000 Euro rechnen. Zum anderen stehen weitere Beteiligungsmodelle zur Auswahl. Zu diesen gehört ein Lokalstromtarif, Schenkungen für ein Wärmenetz oder direkte Stromlieferungen. Lehnt der Betreiber das von der Kommune gewählte Modell ab, muss er eine hohe Ausgleichsabgabe entrichten.“

Im Fachausschuss wird nun eine Anhörung zum Gesetzentwurf stattfinden. Mit dieser sollen Details geklärt und bei Bedarf Verbesserungen vorgenommen werden. „Ich gehe davon aus, dass das Gesetz noch in diesem Jahr zum Tragen kommt“, formuliert der Fachpolitiker die weiteren Schritte.

Ein Fact Sheet mit weiteren Erläuterungen ist auf der Fraktions-Website unter folgendem Link zu finden:

www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2023/pdf/Fact_Sheet_Windenergiebeteiligungsgesetz_final.pdf