Sanierung der Schlossanlage Reinhardsbrunn im Jahr 2021 nach Abschluss des Enteignungsverfahrens finanziell gesichert

Katja Mitteldorf, Sascha Bilay

„Die im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Sicherung der Schlossanlage Reinhardsbrunn konnten nicht ausgegeben werden, da das Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Für dieses Jahr stehen nach dem heutigen Gerichtsurteil erneut 2 Mio. Euro für Sicherungsmaßnahmen im Landeshaushalt zur Verfügung“, informieren die kulturpolitische Sprecherin Katja Mitteldorf und der Gothaer Landtagsabgeordnete Sascha Bilay.

Die beiden Parlamentarier hatten sich zum Jahresende schriftlich an die Landesregierung gewandt, um den aktuellen Stand der Sicherungsmaßnahmen in Erfahrung zu bringen. Aus der nun vorliegenden Antwort geht hervor, dass Maßnahmen zum Gebäudeverschluss und zur Sicherung des Daches notwendig sind. Zudem seien die Reparatur der Dachentwässerung, Schwammbekämpfung, Abdichtung des Balkons des Hohen Hauses und der Bastionstürme, Notkonservierung der Deckenmalerei im Ahnensaal sowie Pflegemaßnahmen im Park inklusive der Bäume erforderlich. „Diese Investitionen sind dringend notwendig, um einen weiteren Verfall der historischen Anlage zu verhindern und die Sicherung des einmaligen Kulturerbes zu erreichen. Mit dem heutigen Urteil können die einzelnen Notsicherungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Ein weiterer Zeitverlust wäre nicht hinnehmbar“, betonen die beiden Abgeordneten.

Aus der Anfrage von Mitteldorf und Bilay gehe auch hervor, dass in den letzten Jahren bereits Notsicherungsmaßnahmen durch die Kreisverwaltung Gotha als zuständige untere Denkmalschutzbehörde beauftragt und vom Land finanziell unterstützt worden sind. Seit 2013 wurden mehr als 100.000 Euro für Dächer, Regenentwässerung, Verschließung der Gebäude zum Schutz vor Einbruch und Vandalismus, statische Absicherungen und Schwammbeseitigung ausgegeben. „Wir begrüßen ausdrücklich die gemeinsamen Anstrengungen und haben kein Verständnis für diejenigen, die trotz rechtskräftigem Enteignungsverfahren weitere formaljuristische Steine in den Weg legen. Mit jedem weiteren Monat ohne grundlegende Investitionen droht ein weiterer Schaden an den Gebäuden und den Anlagen“, betonen die Landtagsabgeordneten.