Linksfraktion kompakt: Ausbau der Staatsziele in der Landesverfassung

Wirksame Arbeit gegen Rechts, mehr Rechte für Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen, stärkere Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten, mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit... Diese wichtigen Inhalte erfasst der neue R2G-Gesetzentwurf zum Ausbau der Staatsziele in der Thüringer Verfassung.

Was sind Staatsziele? Das sind rechtlich verbindliche Handlungsverpflichtungen, die alle staatlichen Akteure und öffentlichen Stellen immer und überall in ihrer Alltagsarbeit verwirklichen müssen – und zwar so, dass sie für die Betroffenen in deren Alltagsleben positive Wirkungen entfalten.

Das heißt zum Beispiel für das neue Staatsziel des Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung und Verbreitung neonazistischer und faschistischer Inhalte als konkrete Umsetzungsmaßnahmen: ein neues Antidiskriminierungsgesetz für das Land. Dann dürfen People of Color bei der Wohnungssuche nicht mehr benachteiligt werden. Werden Diskriminierungen bekannt, müssen die staatlichen Stellen diese Missstände sofort abstellen. Veranstaltungen, auf denen rassistische, antisemitische oder neonazistische Inhalte verbreitet werden, können leichter untersagt werden. Unterrichtsinhalte haben sich verstärkt mit den Themen Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus auseinanderzusetzen, Projekte gegen Rechtsextremismus haben Anspruch auf längerfristige finanzielle Förderung und vieles mehr.

Eine Staatszielbestimmung lässt viel Spielraum bei der Wahl der Umsetzungsinstrumente – allerdings muss es ein wirksames Instrument sein. Das Thema Staatsziele zeigt auch: langjährige Arbeit lohnt sich und links wirkt. Denn die neue Regelung entspricht inhaltlich einem Vorschlag, den die PDS schon in der 4. Wahlperiode in den Thüringer Landtag eingebracht hatte, der aber damals keine Unterstützung gefunden hatte. Jüngst hat der Landtag von Sachsen-Anhalt eine ähnliche Verfassungsänderung beschlossen - auch unter Mitwirkung der CDU.

Stärkung der Rechte von Kinder, Jugendlichen und behinderten Menschen heißt, ihren durch konkrete Aktivitäten mehr Selbstbestimmung zu geben. So wird es konkret vor Ort von Anfang an verpflichtend, Kinder und Jugendliche in die Planung von Einrichtungen wie Spielplätze und Jugendclubs einzubeziehen. Die neuen Regelungen fordern zudem, die Belange der Kinder und Jugendlichen bei der Orts- und Regionalentwicklung entsprechend den Bedürfnissen ihres Altersgruppe zu berücksichtigen. Auch die eigenen Einschätzungen von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel bei behördlichen Entscheidungen sollen mehr Gewicht bekommen.

Für behinderte Menschen bringt die Neuregelung auch mehr Selbstständigkeit in ihrem Alltagsleben. Durch den neuen Gesetzentwurf erhalten die beiden UN-Abkommen über die Rechte von Kindern und über die Rechte behinderter Menschen Verfassungsrang. Als Verfassungsrecht entfalten sie besonders starke Wirkung und müssen bei der Anwendung aller anderen Regelungen aber auch beim sonstigen Handeln der Verwaltung auf jeden Fall verwirklicht werden – bis hin zum Beispiel zu einem konkreten umfassenden Maßnahmenplan »barrierefreie Gemeinde«. Dieser darf sich dann aber nicht nur auf den Bereich Bauen beziehen, sondern muss zum Beispiel auch den Bereich Digitales (Stichwort Gestaltung von Websites) umfassen. Für behinderte Menschen geht es um Inklusion und darum, als Mitglieder der Gesellschaft „auf gleicher Augenhöhe“ mit nichtbehinderten Personen bei der Teilhabe am Leben in allen Bereichen der Gesellschaft und des Alltags gleichgestellt zu werden. Das schließt auch das Recht auf persönliche Assistenz ein.

Kontinuierliche wirksame Unterstützung ehrenamtlichen Engagements – der Ausgangspunkt dafür ist das neue Staatsziel Ehrenamt. PDS und LINKE haben seit Jahren ein Landesehrenamtsgesetz gefordert – bisher leider ohne Erfolg. Es geht darum, das vielfältige und wichtige ehrenamtliche Engagement in Thüringen mit konkreten Maßnahmen und langfristiger Absicherung zu fördern. Mit dem Staatsziel Ehrenamt wird diese Förderung zur staatlichen Pflichtaufgabe, auch das Landesehrenamtsgesetz muss dann kommen. Ebenso klar wird mit den neuen Staatszielen in Zukunft, dass der Landeshaushalt kontinuierliche finanzielle Förderung zur Verfügung stellen muss. Für die ehrenamtlichen Akteur*innen in Thüringen bedeutet das mehr Planungssicherheit.

Angesichts der aktuellen Situation und Zukunftsdiskussionen ist es nicht verwunderlich, dass der Ausbau der Staatsziele auch den Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit betrifft. Das Umweltstaatsziel wird erweitert um die Themen Klimaneutralität und umfassender Boden-und Gewässerschutz. Ein neues Staatsziel Nachhaltigkeit wird in die Verfassung aufgenommen, wobei es nicht nur um die Bereiche Umwelt und Ökologie geht, sondern auch um soziale Nachhaltigkeit. Der notwendige ökologische Umbau der Gesellschaft muss sozial gerecht gestaltet sein, das heißt alle Menschen in Thüringen müssen gleiche Teilhabe am Leben der Gesellschaft bekommen bzw. behalten. Auch auf dem Weg des ökologischen Umbaus darf niemand sozial »auf der Strecke bleiben«.

Im Verfassungsausschuss des Landtags wird dieser Gesetzentwurf – mit anderen zusammen - nun beraten. Für die vielfältigen Inhalte soll es mehrere thematisch gegliederte Anhörungstage geben. Die Anhörungen finden (auch) mündlich statt. Sollte – Corona-bedingt – die Teilnahme von Publikum nicht möglich sein, wird die Veranstaltung im Stream live und zum »Nachschauen« zugänglich sein.

Über den neuen Gesetzentwurf hinaus arbeitet die LINKE in Thüringen daran, auch die anderen Staatsziele der Verfassung mit Leben zu füllen. Dazu gehört zum Beispiel ein Landesgesetz zur Stärkung des sozialen Wohnungswesens (Stichwort: Staatsziel soziales Wohnen) ebenso wie die Verbesserung der Situation in den Kitas und ein neues - inklusives - Schulgesetz und seine wirksame Umsetzung (Stichwort: Staatsziel gleiche Teilhabe für alle an Bildung).

Fazit: Die Verfassung ist nicht nur das entscheidende Fundament, das den gesamten Rechtsstaat trägt und prägt. Die Verfassung ist mit ihren Inhalten auch ein gesellschaftspolitisches Gestaltungsinstrument, dass die inhaltlichen Grundentscheidungen und Antworten enthält auf die Frage: »Wie wollen wir gemeinsam miteinander alle gut leben?«

Stand: Juli 2020

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