Gesellschaftliche Anstrengungen für Parität in Parlamenten werden weiter gehen

Karola Stange

Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg, die Paritätsregelungen zur Besetzung von Wahllisten als verfassungsrechtlich unzulässig zu bewerteten stellt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag fest:

„Nach dem Thüringer Verfassungsgerichtshof im Juli, hat nun leider auch das Verfassungsgericht in Brandenburg mit seinem heutigen Urteil Regelungen für mit Frauen und Männern paritätisch besetzte Landtagswahllisten für nicht anwendbar erklärt. Nun muss die Urteilsbegründung intensiv ausgewertet werden, um zu klären was beide Urteile für die weitere Arbeit für gleiche Teilhabe von Frauen in Parlamenten bedeuten.“

Denn auch die beiden o.g. Urteile können folgende Tatsachen nicht leugnen: Frauen sind nicht nur die Hälfte der Gesellschaft, sondern auch die Hälfte der Demokratie. Deshalb müssen sie mit ihren Bedürfnissen und Anliegen auch entsprechend in den Parlamenten vertreten sein. Frauen sind in Sachen gleiche Teilhabe in der Politik und an der gesellschaftlichen Gestaltungsmacht immer noch benachteiligt. Das muss sich ändern.

Wir brauchen eine intensive, gesellschaftliche Sach-Diskussion und weiterhin muss daran gearbeitet werden, die Mehrheit der Richterinnen und Richter an den Verfassungsgerichten vom gesetzlichen Instrument der Paritätsregelungen zu überzeugen. Es müssen weitere Anläufe gewagt werden. So hat z.B. der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil problematisiert, dass die Parität nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sei. Die LINKE Thüringen möchte daher das Paritätsprinzip in die Verfassung aufnehmen. Die Thüringer CDU hat dagegen den Vorschlag in den Landtag eingebracht, ein Verbot der Parität in die Verfassung zu schreiben. Es ist also gerade eine wichtige und zugleich kontroverse Auseinandersetzung im Gange darum, ob und wie in Thüringen die gleiche Teilhabe von Frauen in Politik und Parlament stattfinden soll. Wir als LINKE sagen: Diese gleiche Teilhabe von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft muss sein – überall im praktischen Alltag vor Ort – auch im Landtag. Zumal die Thüringer Verfassung in Artikel 2 zugunsten von Frauen ein ausdrückliches Gebot zur Beseitigung aller bestehenden Nachteile enthält.