Das Ziel bleibt: Das Engagement für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten geht weiter

Nach dem Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat auch das Verfassungsgericht Brandenburg ein Paritätsgesetz gekippt. In konservativen Kreisen ist Jubel vernehmbar. Immer wieder hörte man den Hinweis, Gesetze, die eine bessere Berücksichtigung von Frauen in der Politik und bei Wahlen regeln wollten, stellten eine Einschränkung der Wahlfreiheit und des Selbstorganisationsrechts der Parteien dar. Das Wahlrecht sei halt der falsche Ort für eine Quote.

Selbstverständlich gebührt den Entscheidungen unabhängiger Verfassungsgerichte hoher Respekt. Das werden auch jene nicht verneinen, die trotzdem am Ziel gleichberechtigter Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten festhalten. Denn ein Urteil bedeutet nicht, dass damit ein endgültiger Abschluss gesellschaftspolitischer Entwicklungen ausgesprochen wird. Oder, wie es unlängst eine Gruppe hochrangiger Juristinnen um die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth formuliert hat: Es ist „eine politische Entscheidung, geschlechterparitätische Regelungen im Wahlrecht vorzusehen und sie auszugestalten. Dies kann und muss in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten diskutiert werden. Verfassungsrechtlich sind solche Gesetze keinesfalls generell unzulässig. Im Gegenteil ist der verfassungsrechtliche Auftrag an den Staat, auf die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinzuwirken, ein gewichtiger Grund für aktives gesetzgeberisches Handeln zur Überwindung geschlechtsspezifischer Ungleichheitsverhältnisse.“

Es ist recht wahrscheinlich, dass diese Frage nun vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Das bedeutet weder, die mit den Urteilen verbundene Kritik an den aufgestellten Regeln in Thüringen und Brandenburg für nebensächlich zu halten. Noch heißt es, nun die Hände in den Schoß zu legen, bis ein nächstes Gericht über die Frage entscheidet.

Denn eines ist so wahr, wie die nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung von Frauen in der Politik: Es ist nicht nur eine Frage rechtlicher Regelungen, ob das so bleibt oder nicht. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Politik gerade auch auf kommunaler Ebene gehört ebenso zu den noch zu bewältigenden Herausforderungen wie Strukturen oder Gewohnheiten, die zur Befestigung der Geschlechterungleichheit beitragen. PR