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Kompromiss bei Windenergie gefunden

Markus Gleichmann
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„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der CDU beim Thema Windenergie auf wichtige Schritte einigen konnten“, so Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Der in der Bauordnung zu regelnde Mindestabstand von 1000 m ist dabei nicht starr und allgemeingültig, sondern kann durch die Regionalplanung auch unterschritten werden. Zudem wird eine unmittelbare Umsetzung der sich abzeichnenden Bundesgesetzgebung festgeschrieben.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der CDU beim Thema Windenergie auf wichtige Schritte einigen konnten“, so Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Der in der Bauordnung zu regelnde Mindestabstand von 1000 m ist dabei nicht starr und allgemeingültig, sondern kann durch die Regionalplanung auch unterschritten werden. Zudem wird eine unmittelbare Umsetzung der sich abzeichnenden Bundesgesetzgebung festgeschrieben.

Alleine beim Repowering geht es um rund 350 Anlagen, die aktuell innerhalb eines 1000 m Radius stehen. „Für die Kommunen und Regionen werden Möglichkeiten geschaffen, diese Anlagen zu erhalten und durch Leistungsstärkere zu ersetzen“, zeigt sich der LINKE-Politiker zufrieden. Ein zusätzlicher gemeinsamer Antrag zwischen R2G und der CDU war Kern der Verhandlungen. „Wir wollen schnellstmöglich ein Beteiligungsgesetz in Thüringen beschließen. Dieses wird festschreiben, dass an Windparks angrenzende Kommunen und Bürger:innen an den Gewinnen beteiligt werden. Damit sorgen wir für mehr Gerechtigkeit: Wer die Anlagen sieht, soll auch etwas davon haben“, so Gleichmann weiter. 

„Der Entschließungsantrag legt auch die Grundlage für die Dekarbonisierung der Glasindustrie in Südthüringen als Modellregion. Das ist wichtig, damit wir den Menschen und der Industrie in Thüringen eine sichere und unabhängige Energieversorgung garantieren können. Eine vorgezogene Evaluierung des Waldgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Modellregion wird zudem evidenzbasierte Fakten zur notwendigen Entscheidung bezüglich Windkraftanlagen im Wald – wie bei unseren Nachbarn in Bayern oder Hessen – bieten. Die notwendige Speicherung und Pufferung der volatilen Windenergie wird ebenfalls in den Blick genommen.

Sehr wichtig ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Denn jede Windenergieanlage, die in den vergangenen Jahren nicht gebaut wurde, fehlt uns in der aktuellen Krise der fossilen Energieträger“, so der Energieexperte der LINKEN abschließend.

 

Zur Klärung der wichtigsten Fragen zur Änderung der Bauordnung haben wir ein kleines FAQ beigefügt, welches Sie im Anhang finden können.

 

FAQ Windenergie und Bauordnung

 

Haben mit der Änderung der Bauordnung zukünftig alle Windräder einen pauschalen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 Metern?


Nein. In den Regionalplänen können nach wie vor Windvorranggebiete mit Abständen von weniger als 1000 Metern festgelegt werden. Das gilt auch für Repowering, also für das Modernisieren oder Ersetzen bestehender Windenergie-Anlagen.

 

Sollen Windräder jetzt überall noch näher an die Wohnhäuser heranrücken?


Nein. Es geht darum, dass in Einzelfällen auch ein Abstand von z. B. 950 Metern möglich ist, wenn die regionalen Planungsgemeinschaften das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für eine gute Idee halten. Dabei geht es um Einzelfallentscheidungen, z. B. um das Repowering bestehender Anlagen zu ermöglichen.

 

Was wird sich durch die Änderung der Bauordnung ändern?


Nicht viel. Es geht nur um ein paar rechtliche Klarstellungen. Schon heute ist im Thüringer Windenergieerlass festgelegt, dass Windräder ab einer Gesamthöhe von 150 Metern 1000 Meter Abstand, bis 150 Metern Gesamthöhe 750 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten sollen.

 

Was passiert, wenn die neue Regelung dazu führen sollte, dass Thüringen sein auf Bundesebene festgelegtes Flächenziel für die Windenergie nicht einhalten kann?


In diesem Fall darf das für die Landesplanung zuständige Ministerium, das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Mindestabstand entsprechend anpassen. Auch das ist in dem neuen Thüringer Gesetz geregelt.

 

Gibt es jetzt beim Thema Windkraft Einigkeit mit der CDU?


Nein. Die Vorstellungen über Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus von Windkraft – in Verbindung mit Photovoltaik und Speichern – ist weiterhin sehr unterschiedlich. Es gibt aber in einigen Punkten Übereinstimmungen, die zeitnah genutzt werden müssen, um in der aktuellen schwierigen politischen Situation und der Krise der fossilen Brennstoffe zu reagieren. Dazu gehören:

 

  • Beteiligungsgesetz an den Profiten der Windkraft für Kommunen und Bürger:innen
  • Konzentration auf Industrie- und Gewerbeflächen sowie entlang von Verkehrswegen, insbesondere an Autobahnen und Schienenwegen,
  • Konsequentes Repowering,
  • Dekarbonisierung der Modellregion Südthüringen,
  • Vorziehen der Evaluation des Waldgesetzes,
  • Umfangreiches Energiemonitoring und
  • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

 

Reicht der Kompromiss aus, um den Beitrag Thüringens an den Pariser Klimazielen zu erreichen?


Nein. Die aufgezeigten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings wäre eine viel höhere Dynamik beim Ausbau notwendig. Hierzu werden wir uns weiterhin mit konkreten Vorschlägen einbringen.

 

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