Parlamentsreport 14-2023

Gemeinsam schützen

Einmal im Jahr, am 25. November, dem internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, gibt es große Aufmerksamkeit für ein Thema, das sonst nur wenig im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte steht. Gewaltschutz sollte uns jedoch alle etwas angehen und das nicht nur an einem Tag. Darauf machen feministische Initiativen und Frauenrechtsaktivist:innen aufmerksam und sagen ganz klar und deutlich, was es braucht: den uneingeschränkten Zugang zuSchutz überall und gleich gut. Dass dies die Grundlage sein muss, ist bereits seit 2018 auch geltendes Recht in Deutschland. Seitdem die Istanbul-Konvention als internationales Übereinkommen auch hierzulande rechtskräftig ist, gibt es auch eine rechtlich verbindliche Grundlage die Bund und Länder dazu verpflichtet Gewalt gegen Frauen zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und zu bekämpfen. Was selbstverständlich scheint, wirkt umso wichtiger und notwendiger, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, dass Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 in der Bundesrepublik per Gesetz zur Straftat wurde. Und auch die Zahlen sprechen leider für sich. Schätzungen zufolge gibt es jährlich zwischen 1.780 und 2.400 Fälle in Thüringen und während der Pandemie gab es einen Anstieg. Es ist also trauriger Alltag.
Wir wollen mehr Hilfe leisten. Die Koaltionsfraktionen haben deshalb einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem Ziel Schutzeinrichtungen flächendeckend in Thüringen auszubauen. Aktuell gibt es in fünf Landkreisen in Thüringen keine Frauenhäuser oder Schutzwohnungen. Mit der Finanzierung in Landeshand soll ausreichend Personal mit guten Arbeitsbedingungen diese wichtige unterstützende Aufgabe übernehmen können. All das ist dringend notwendig, denn der Schutz vor Gewalt als Menschenrecht und eine feministische Politik gehen uns alle an.

Christian Schaft, Sprecher für Wissenschaft, Hochschule und Forschung

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