Zur Pandemiebewältigung in Kommunen auch Einsatz staatlicher Beauftragter erwägen

Sascha Bilay

„Bei einer weiter andauernden Verweigerung von einzelnen Landrätinnen und Landräten, die Maßgaben des Landes zur Eindämmung der Pandemie umzusetzen, muss auch in Betracht gezogen werden, einen staatlichen Beauftragten einzusetzen, der endlich die erforderlichen Entscheidungen trifft“, betont der kommunalpolitische Sprecher der Thüringer LINKEN im Landtag, Sascha Bilay.

Der Kommunalexperte weist auf eine spezielle gesetzliche Regelung hin. Wenn die Verwaltung eines Landkreises im erheblichen Umfang nicht den Erfordernissen einer gesetzmäßigen Verwaltung entspreche und alle anderen Möglichkeiten erfolglos geblieben seien, könne das Land einen sogenannten staatlichen Beauftragten einsetzen. Diese dürften anstelle der Landrätin bzw. des Landrates wirksame Entscheidungen treffen. Darunter könne dann auch fallen, dass Vorgaben des Landes in konkrete Allgemeinverfügungen des Landkreises umgesetzt würden. Die Kosten des Beauftragten müsse dann der Landkreis tragen. „Landrätinnen und Landräte sind kommunale Wahlbeamte. Sie sind verpflichtet, geltendes Recht umzusetzen. Weil sie aber demokratisch gewählt wurden, können sie nicht wie sonstige Beamte einfach in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen. Deshalb wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, dass ein vom Staat eingesetzter Beauftragter die notwendigen Entscheidungen trifft“, erklärt der Landespolitiker, der weniger in den kreisfreien Städten, aber vor allem in einzelnen Landkreisen erhebliche Umsetzungsprobleme sehe.

Bilay verweist dabei insbesondere auf diejenigen Landkreise, die seit Anbeginn der Pandemie fortwährend besonders hohe Inzidenzwerte aufweisen würden und bei denen sich die Amtsinhaber in den Landratsämtern kontinuierlich weigerten, die notwendigen Maßnahmen zu erlassen. Mehrfach musste beispielsweise die Landrätin in Greiz aufgefordert werden, endlich verschärfte Regeln in den Allgemeinverfügungen zu erlassen. Mehrfach musste sogar eine Ersatzvornahme angedroht werden. „Ich habe nicht den Eindruck, dass sich wirklich alle kommunalen Akteure ihrer Aufgabe der Pandemiebewältigung mit voller Kraft stellen. Wer im Amt versagt, muss notfalls durch staatliches Handeln korrigiert werden“, schließt Sascha Bilay ab.