Wolf: Gerechtere Lösung bei Gebührenfrage an Spezialgymnasien

Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Torsten Wolf, begrüßt das Engagement der Eltern der 5 Thüringer Spezialgymnasien für eine gerechtere Lösung bei der Anhebung der Gebühren für Unterkunft und Verpflegung der Schülerinnen und Schüler. „Mit den nun gesammelten 7.000 Unterschriften für eine Petition an den Landtag machen die Eltern deutlich, wie wichtig ihnen beste Bedingungen für den schulischen Entwicklungsweg ihrer Kinder sind. Ich habe mich zweimal intensiv mit den Elternvertretungen ausgetauscht und vermittelnd im zuständigen Ministerium nach Lösung des gordischen Knotens gesucht. Bei allen Gesprächen ist deutlich geworden, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssen, um ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen.“

Die Erhöhung der Gebühren um 30 Prozent ab dem Schuljahr 2016/17 entspricht zwar der rechtskonformen Auslegung, würde aber viele Eltern in eine solch finanzielle Drucksituation bringen, dass diese ihre Kinder in den Spezialgymnasien abmelden müssten. Nach Schätzungen könnte dies 20 bis 25 Prozent betreffen.
Erklärter Wille der Regierungsfraktionen aus DIE LINKE, SPD und B90/DIE GRÜNEN ist, dass eine Erhöhung der gesetzlich notwendig zu erhebenden Gebühren nicht dazu führt, dass der Besuch eines Spezialgymnasiums vom sozialen Status der Eltern abhängt.

„Deswegen schlage ich eine Abänderung der Erhöhung der Gebühren in folgender Weise vor: Erstens sollte die Erhöhung in drei Stufen vollzogen werden, damit alle Familien Zeit haben, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Zweitens sollte die soziale Staffelung der Gebühren in der Art angepasst werden, dass das Prinzip ‚Starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern‘ Wirkung entfaltet. Ich bin mir auf Grund der Gespräche im Bildungsministerium, die ich in den letzten Tagen geführt habe, sicher, dass sich in diese Richtung ein Ergebnis entwickeln lässt. Dies kann, in Abstimmung mit den Eltern, als neue Rechtsgrundlage noch vor Beginn des neuen Schuljahres erlassen werden und so als neue Verwaltungsvorschrift für alle Seiten eine akzeptable Grundlage zur Erhebung der Gebühren sein“, so Torsten Wolf abschließend.