Verfassungsrechtliche Neubewertung statt Placebo-Gesetz

Steffen Dittes

„Dass der von der CDU in Thüringen vorgeschlagene Entwurf für ein Landesversammlungsgesetz keinesfalls wirksam im Kampf gegen Neonazis ist, wurde erst in den letzten Wochen in Sachsen bestätigt. Mehrere hundert Neonazis marschierten in martialischer SA-Manier mit Trommeln, Fackeln und Uniformierung am 1. Mai durch Plauen, vier Wochen zuvor feierten 500 Neonazis bei einem Hass-Konzert im sächsischen Ostritz. In beiden Fällen hat das sächsische Landesversammlungsgesetz, das sich die CDU Thüringen zum Vorbild nahm, daran nichts ändern können. Es ist schlicht unredlich, in Thüringen Hoffnungen zu wecken, dass mit einem solchen Gesetz Rechtsrock-Konzerte und Neonazi-Aufmärsche hierzulande leichter verhindert werden könnten. Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf bliebe in der Praxis ohne Folgen, würde aber das fatale Signal aussenden, demokratiefeindlichen Bestrebungen mit der Beschränkung der Demokratie zu begegnen zu können“, so Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, anlässlich der zweiten Beratung des von der CDU im Landtag eingebrachten Versammlungsgesetzes.

Schon in der Januarsitzung hatte die CDU den Entwurf im Landtag eingebracht, dann aber selbst aus unerklärlichen Gründen für eine zweite Beratung sowohl im Februar als auch im März von der Tagesordnung des Landtages genommen. „Bereits in der ersten Lesung hatten wir deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf absolut unbrauchbar, voller juristischer und handwerklicher Fehler ist. Er ist aber vor allem grundrechtsbeschränkend und nicht verfassungskonform. Die Entscheidungen der Thüringer Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts werden nicht angemessen berücksichtigt. Wir hatten erwartet, dass die CDU den Versuch unternimmt, wenigstens die offenkundigen Fehler zu bereinigen“, so Dittes weiter.
Im April 2019 fand eine öffentliche Anhörung zur Petition gegen Rechtsrock-Konzerte im Thüringer Landtag statt, die von mehr als 20.000 Menschen unterschrieben wurde. Die CDU hatte dort erneut ihren Gesetzentwurf vorgebracht, der aber auch die Petenten nicht überzeugen konnte. Bereits zuvor hatte sich ein Verfassungsrechtler ablehnend zum geplanten Landesgesetz geäußert. Dittes dazu: „Statt Scheinlösungen haben wir bereits in der Anhörung konkrete Maßnahmen vorgeschlagen: Eine fach- und rechtsaufsichtliche Begleitung der kommunalen Versammlungsbehörden zur Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten sowie die Initiierung einer verfassungsgerichtlichen Neubewertung. Eine solche setzt aber ausreichend sachlich und rechtlich begründete Bescheide voraus. Beispielsweise merkte das Oberverwaltungsgericht zu einem behördlichen Verbotsbescheid für ein Rechtsrock-Konzert in Themar an, dass es an den notwendigen Ermittlungen - insbesondere zu den zu erwartenden Einnahmen - mangelte, um die Frage des versammlungsrechtlichen Schutzes primär kommerzieller Veranstaltungen gerichtlich bewerten zu können. Ob die durch das Innenministerium bislang nur angekündigte Task-Force hier Abhilfe schaffen kann, wird sich zeigen und von deren Ausstattung und Verstetigung ganz erheblich abhängen.“

Dittes abschließend: „Von Seiten der Politik und Verwaltung müssen alle bestehenden und verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Hass-Musik nicht auch noch den versammlungsrechtlichen Grundrechtsschutz zu gewähren. Aber wir dürfen der Zivilgesellschaft nicht den Eindruck vermitteln, man könne sich zurücklehnen, der Staat werde das mit einer Verbotspraxis schon in den Griff bekommen. Es braucht den Protest der demokratischen Gesellschaft, um die bei den Konzerten propagierte menschenverachtende Ideologie sichtbar außerhalb des demokratischen Meinungskonsens zu stellen. Das vorgeschlagene Landesversammlungsgesetz stellt jedenfalls keine Stärkung zivilgesellschaftlichen Protestes gegen Rechts dar. Auch der Antrag der CDU, im Herbst 2018 den ‚Interventionsfonds‘ im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ‚umgehend abzuschaffen‘, hätte eher die Schwächung der Zivilgesellschaft zur Folge gehabt. Die mit der AfD gemeinsamen unverschämten Angriffe gegen das Bürgerbündnis Zivilcourage und Menschenrechte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt waren zudem für eine engagierte Gesellschaft alles andere als förderlich. Wenn es der CDU ernst ist, wirksam gegen die von Neonazi-Konzerten ausgehende politische Wirkung vorzugehen, dann haben die Christdemokraten in diesem Sommer die Möglichkeit, sich solidarisch an die Seite der protestierenden Bürgerbündnisse und Antifaschist_innen zu stellen.“