Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bestands- und Entwicklungsgarantie der Öffentlich-Rechtlichen bleibt unangetastet

André Blechschmidt

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegen die Nichtbehandlung der Beitragsanpassung durch das Land Sachsen-Anhalt erklärt André Blechschmidt, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Die Bestands- und Entwicklungsgarantie der Öffentlich-Rechtlichen bleibt unangetastet. Das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heute noch einmal bekräftigt. Mit dem Verdikt gegen die Blockade des Beitragsstaatsvertrages der Landesregierung von Sachsen-Anhalt spricht sich das Gericht somit ein weiteres Mal klar für den staatsfernen und wirtschaftlich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus.

Wir LINKE bleiben bei der Schwerpunktsetzung: die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit modernisiertem und präzisiertem Auftrag ausstatten, ihnen mehr Bürgernähe und Beteiligung ins Stammbuch schreiben und mit unabhängigen Qualitätsevaluierungen qualifizieren. Nur so lässt sich die Akzeptanz verbessern und der jeweilige Beitrag dann auch rechtfertigen.“