Übergriffe auf Schülerin an Worbiser Schule klar zu verurteilen

„Obwohl der Schulleiter Hausrecht in seiner Schule hat und für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb Sorge trägt, gehören körperliche und verbale Übergriffe auf Schülerinnen und Schüler in die Pädagogik der Kaiserzeit und sind klar zu verurteilen. Ich erwarte eine umfangreiche Aufklärung des Vorfalls durch das Bildungsministerium, auch dazu, welche Verantwortung dabei der Schulamtsleiter Althaus trägt“, so Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Übergriffen auf eine Schülerin durch den Schulleiter am Gymnasium Worbis.

Es stelle sich die Frage, wie der Schulleiter das Thüringer Schulgesetz, Paragraph 2, interpretiert, in dem zu lesen ist: „Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln.“ Nachdem der Schulamtsleiter Bernd Uwe Althaus bereits am Wochenende nicht Ziel führend agiert habe, so Wolf weiter, wäre es der deutlich bessere Weg gewesen, Konflikte in der Schule in einer außerordentlichen Schulkonferenz zu behandeln.