Überfall auf TLZ-Fotografen: Strafrechtliche Aufklärung nun möglich

Angesichts der Medienmeldung, dass das Thüringer Innenministerium nun Verfassungsschutzakten zu dem Überfall von Neonazis auf einen Fotografen der TLZ am 1. Mai 2007 an die Staatsanwaltschaft Erfurt übergeben will, erklärt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: "Diese schnelle und klare Entscheidung des Innenministers ist ausdrücklich zu begrüßen." Im Untersuchungsausschuss 5/2 war auf Grundlage von Akten aus dem Verfassungsschutz der Verdacht aufgeworfen worden, dass der Geheimdienst einen Straftäter gedeckt habe.

Klarzustellen ist jedoch, dass die vom Innenministerium nun genannten zwei Neonazis wegen des tätlichen Angriffs auf den Fotografen, nicht aber wegen des Raubes der Kamera verurteilt worden sind. Bis heute ist unklar, wer am 1. Mai 2007 die Kamera des Fotografen gestohlen hat und die Bilder aus dem Apparat an den V-Mann Kai-Uwe Trinkaus gegeben hat, der sie dann offenbar an den Verfassungsschutz weiterreichte. Gegen den von Trinkaus gegenüber dem Verfassungsschutz genannten Täter wurde scheinbar bis heute nicht ermittelt.

Das Einschalten der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit werde die Arbeit des so genannten Trinkaus-Untersuchungsausschusses nicht behindern, "aber dabei helfen, schneller von den Strafermittlungsbehörden zu erfahren, ob Verjährung im Raum steht oder durch Strafverfolgungsmaßnahmen wenigstens unterbrochen werden kann".

Bodo Ramelow, Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss, weiter: "So steht der Ausschuss nicht unter dem zusätzlichen Verjährungsdruck beim Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und die Ausschussarbeit kann ohne ein solches Damoklesschwert hochkonzentriert weitergeführt werden." Ramelow begrüßt zudem, dass nun in Reaktion auf seine Anzeige gegen Verantwortliche der NPD von der Landesregierung auch die Unterlagen zu möglichen illegalen Parteispenden an die NPD an den Bundestag zur Prüfung geleitet werden sollen.