Torsten Wolf: Keine substantiellen Änderungen am Bildungsfreistellungsgesetz notwendig

Als Fazit nach der heutigen Anhörung im Thüringer Landtag zum Bildungsfreistellungsgesetz, unterstreicht Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, dass am Gesetzentwurf der Landesregierung keine substantiellen Änderungen notwendig sind. Weder die angehörten Arbeitnehmervertreter, noch die Arbeitgebervertreter konnten aus Sicht sich des Abgeordneten prinzipiell die geplanten Regelungen im Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz in Frage stellen.

An die Adresse der Arbeitgeber gewandt und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern im Durchschnitt zwei Wochen länger arbeiten, sieht Torsten Wolf, dass die ArbeitnehmerInnen in Thüringen ihren Beitrag in den letzten 25 Jahren bereits erbracht haben. Er appelliert an die Thüringer Wirtschaft, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben und auch durch das umzusetzende Bildungsfreistellungsgesetz die Ungleichbehandlung zwischen Ost und West zu beenden.

Zugleich drückt der LINKE Abgeordnete mit Blick auf die Anhörung seine Verwunderung über die Stellungnahmen eines Teils der Arbeitgeber aus: Offenbar hätten diese den Gesetzentwurf nicht gelesen. „Unisono konnten – oder wollten – sie nicht die Frage beantworten, wie sich denn das Bildungsfreistellungsgesetz in der konkreten Anwendung in anderen Bundesländern auf die Unternehmen auswirkt“, betont Torsten Wolf. Auch hätten von Arbeitgeberseite keine wirklich stichhaltigen Angaben über zu erwartende Kostenbelastungen gemacht werden können. Dies sei vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit festgestellt hat, ein in der Anhörung nicht nachvollziehbarer Standpunkt gewesen. Auch die Stellungnahmen der Handwerkskammern werden vom bildungspolitischen Sprecher der Linksfraktion insofern in Frage gestellt, da diese, wie die Handwerkskammern einräumen mussten, nicht mit der Vollversammlung abgestimmt waren.