Thüringer Landtag beschließt Einführung eines Schüler- und Auszubildendentickets

Mit dem heute beschlossenen Antrag „Schüler- und Auszubildendenticket zügig einführen – Jugendliche und Eltern entlasten“ wird die Landesregierung aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Einführung eines vergünstigten, thüringenweit einheitlichen Schüler- und Auszubildendentickets zu entwickeln. Dabei sollen die Vertretungen der Schüler und Auszubildenden, Eltern, Schulen und Berufsschulen, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowie die Kommunen einbezogen werden.

„Wir brauchen in Thüringen dringend ein Auszubildendenticket, denn bisher besteht für Auszubildende weder ein gesetzlicher Anspruch auf Beförderung, noch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten. In den Verkehrsverbünden sind lediglich unterschiedliche Angebote für Schüler-und Azubi-Monatskarten vorhanden, die aber meist nicht wesentlich günstiger sind als der Normalpreis“, so die Sprecherin für Jugend und Ausbildung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Kati Engel.

„Der demografische Wandel konfrontiert uns mit einer abnehmenden Zahl von Klassen und Schulen. Das hat zur Folge, dass die Wege zwischen Wohnort und Berufsschule für die Auszubildenden immer länger werden, während gleichzeitig ihre Ausgaben für Fahrt und Unterbringung stetig steigen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft prüft bereits verschiedene Modelle und hat daher für die Entwicklung eines Konzeptes im kommenden Haushalt Geld eingestellt“, erläutert die Sprecherin für Verkehr und Infrastruktur der Linksfraktion, Gudrun Lukin. „Eine Realisierung eines thüringenweiten Azubi-Tickets wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Daher freue ich mich, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschüler bereits überarbeitet hat.“

Gegenüber der derzeitigen noch bis Jahresende gültigen Fassung dieser Richtlinie wurden einige grundlegende Veränderungen vorgenommen. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde erheblich erweitert, die Kostenrückerstattung erfolgt gestaffelt nach der Höhe der Ausbildungsvergütung. Auch Auszubildende, die keinen Blockunterricht besuchen, können einen Antrag zu stellen. Die erforderliche Mindestfahrtzeit wurde von täglich vier Stunden auf zwei halbiert und Anträge können bereits nach drei Monaten gestellt. Mit dieser Anpassung der Richtlinie, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, kann die Landesregierung kurzfristig für die finanzielle Entlastung der Gruppe der Auszubildenden mit geringen Einkünften sorgen. Rot-Rot-Grün setzt damit ein weiteres Versprechen des Koalitionsvertrages um.