Thüringen bei ganztägigen Bildungsangeboten bundesweit mit führend

„Die heute erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung ‚Gute Ganztagsschule für alle‘ von Klaus Klemm und Dirk Zorn bescheinigt Thüringen einen führenden Platz bei ganztägigen Bildungsangeboten. Insgesamt lernten im Schuljahr 2015/16 51,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in ganztägigen Bildungsangeboten. Lediglich in Hamburg, Sachsen und Berlin sind diese umfangreicher. An 77,6 Prozent aller Schulen in Thüringen wurden im untersuchten Schuljahr Ganztagsangebote vorgehalten. Auch hier nimmt Thüringen einen vorderen Platz ein“, so Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Linksfraktion.

Die höchste Betreuungsquote ist mit 85,3 aller Schüler im Ganztagsbereich an den Grundschulen zu verzeichnen. Thüringen bietet mit den offenen Formen, die abgedeckt werden durch staatliche Erzieherinnen und Erzieher, die Möglichkeit der Rhythmisierung des Schulvormittags mit dem Schulnachmittag, eine deutschlandweite Besonderheit. Wie Ende vorigen Jahres das Bildungsministerium auf eine parlamentarische Anfrage hin informierte, gibt es in den Klassenstufen 5 und 6 in Thüringen Ganztagsangebote für 12.848 Schülerinnen und Schüler (38 Prozent). 104 (57,7 Prozent) von 180 weiterführenden Schulen haben heute bereits auf freiwilliger Basis und auf Grundlage eines Beschlusses der Schulkonferenz Ganztagsangebote in den Klassenstufen 5 und 6.

Torsten Wolf führt abschließend aus: „Die anerkannten Bildungsforscher Klemm und Zorn unterstreichen in ihrer Erhebung die besondere Notwendigkeit des Ausbaus von Ganztagsangeboten in den Schulen. Thüringen ist mit den Ganztagsschulen im Grundschulbereich konsequent seit mehr als 20 Jahren diesen Weg gegangen. Dieser Erfolgsweg wird mit den freiwilligen Angeboten an den weiterführenden Schulen fortgeführt. Zu Recht weisen die Autoren der Studie darauf hin, dass die Kosten für zusätzliche Ganztagsangebote nur in einem gesamtgesellschaftlichen Kraftakt, also mit Bundesmitteln, bewältigt werden können. In den Koalitionsverhandlungen im Bund muss daher nicht nur die Abschaffung des Kooperationsverbotes an erster Stelle stehen, sondern auch die Mitfinanzierung von Ganztagsangeboten und Schulsozialarbeit.“