Schulgesetz für gute Bildung und starke Schulen

Während einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und das Thüringer Bildungsministerium Schlussfolgerungen für den Entwurf des Thüringer Schulgesetzes vorgestellt, die das Ergebnis gründlicher Gesprächs-, Anhörungs- und Abstimmungsprozesse sind. Dazu erklären die Bildungspolitiker von Rot-Rot-Grün:
 
Torsten Wolf (DIE LINKE): „Wir möchten uns ausdrücklich für alle Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen bedanken. Wir ziehen Schlussfolgerungen, die dem Ziel dienen, gute Bildung und starke Schulen in Thüringen weiter voranzubringen. Wir legen Schulparameter fest, die Schulstandorte sichern und die Voraussetzung für verlässliche Schulnetzplanungen in allen Regionen Thüringens schaffen. Zusätzlich stärken wir den Elternwillen beim Thema Inklusion. So werden wir den Bedürfnissen und Wünschen sowohl von Eltern gerecht, die ihre Kinder im gemeinsamen Unterricht beschulen wollen, als auch denjenigen, die die Förderschulen als geeigneten Lernort für ihre Kinder sehen. Zudem passen wir die Regelungen der Begutachtung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf an, so dass Kinder die optimale Förderung ab dem ersten Schultag erhalten – egal, welche Schule sie besuchen.“
 
Thomas Hartung (SPD-Fraktion): „Es liegt eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung von Parlamentariern und dem Landkreistag in der Frage vor, ob Schulen jetzt mit den neuen Zahlen vor einer Schließung sicher sind. Tatsache ist: Wir wollten von Anfang an keine Schulen schließen. Die Landkreispräsidentin Schweinsburg hat jedoch klar gemacht, dass mit ihren Zahlen Schulschließungen unvermeidlich sind. Dabei unterschlägt sie jedoch einen wichtigen Aspekt: nämlich wer die Verantwortung trägt. Ob eine Schule geschlossen wird oder nicht, entscheidet ausschließlich der Schulträger. Die Koalition setzt mit entsprechenden Anpassungen in der Schulgesetz-Novelle das um, was die kommunalen Schulträger selbst als vernünftig und vor Ort realisierbar erachten. Aus meiner Sicht ist das ein guter Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten, die das Land im Hinblick auf einen effizienteren Personaleinsatz und eine Stärkung kleiner Schulstandorte sieht, und dem Wunsch der kommunalen Seite, gewachsene Strukturen besser zu berücksichtigen, als das im Gesetzentwurf bisher geplant ist.“
 
Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt: „Wir sind sehr froh, dass wir uns mit den anderen Fraktionen auf wichtige und umfangreiche Änderungen zum Schulgesetz verständigt haben.  Das macht deutlich, dass wir als rot-rot-grüne Koalition die Stellungnahmen und Anregungen aus der Anhörung ernst nehmen. Ganz besonders positiv ist für uns neben der Verständigung auf geeignete Schulparameter, dass bei der Klassenbildung Schülerinnen und Schülermit Förderbedarfen zukünftig grundsätzlich doppelt gezählt werden. Damit ermöglichen wir mehr Förderung durch kleinere Klassen. Außerdem schlagen wir umfassende Schritte für mehr Demokratie und Mitbestimmung an Schulen vor und stärken die Rechte der Schülerinnen und Schüler.“