Sachliche und transparente Aufklärung statt wirrer Vorwürfe

„Unstrittig sind Fehler bei der versammlungsrechtlichen Bewertung und bei der Einsatzführung am 1. Mai in Saalfeld geschehen, die einer Aufklärung bedürfen. Wenn aber nun die CDU-Fraktion einen mehr als vier Wochen alten Tweet der Landtagsabgeordneten Katharina König benutzt, um ihr strafbewährtes Handeln tatsachenwidrig zu unterstellen, dann geht es offenkundig weniger um Aufklärung als um den Versuch der Diskreditierung einer in Saalfeld für das Bündnis gegen den Naziaufmarsch engagierten Anmelderin“, weist Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die aus den Reihen der CDU erhobenen Vorwürfe gegen Katharina König zurück. 

Eine Straftat liegt dann vor, wenn Menschen an einer Versammlung in „einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“, teilnehmen. Eine Straftat liegt dann nicht vor, wenn ein Verdecken des Gesichtes nicht der Verhinderung der Feststellung der Identität durch die Polizei dient, sondern dem Schutz davor, dass Bilder von Versammlungsteilnehmern durch Neonazis angefertigt und im Internet publiziert werden, so auch das Landgericht Hannover <http://openjur.de/gericht-119.html> in einem Urteil vom 20. Januar 2009. Der Hinweis von Katharina König folgte – wie dem zitierten Tweet eindeutig zu entnehmen ist – der Feststellung, dass Versammlungsteilnehmer durch Neonazis abgefilmt wurden. 

„Dass die Angst für Teilnehmer an antifaschistischen Demonstrationen, Opfer eines neonazistischen Angriffes zu werden, nicht unbegründet ist, zeigt der brutale Übergriff aus einer Gruppe von bis zu 80 Neonazis an eben diesem 1. Mai in Saalfeld, in dessen Folge zwei Menschen schwer verletzt wurden“, so Dittes. 

Ungeachtet der wirren Vorwürfe und wilden Spekulationen aus den Reihen der CDU werden die Koalitionsfraktionen die für geschehene Fehler verantwortlichen Ursachen sachlich und transparent aufklären, um vor allem die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen zu können, damit eine Wiederholung ausgeschlossen werden. 

„Dies ist auch ausdrücklich ein Diskussionsangebot an diejenigen, die am 1. Mai in Saalfeld ihr Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch genommen haben, um gegen Neonazis zu demonstrieren und aus dem unmittelbar Erlebten berechtigte Fragen zum Geschehensablauf und zum Polizeieinsatz haben“, so Dittes abschließend.