Rot-Rot-Grün zur Sondersitzung des Innenausschusses wegen Telefonaufzeichnungen bei der Polizei

Zusätzlich zu dem von der Landesregierung am kommenden Mittwoch beantragten Sonderplenum des Thüringer Landtages fand heute eine Sondersitzung des Innenausschusses statt, die sich mit den Telefonaufzeichnungen bei der Thüringer Polizei befasste. Der Innenminister Dr. Holger Poppenhäger hat erste Einblicke in den Stand der Aufarbeitung der Telefonaufzeichnungen bei der Thüringer Polizei geliefert und deutlich gemacht, dass eine Befassung mit der zuständigen Dienstanweisung  schon im Jahr 2013 hätte erfolgen müssen. Damals stand das Innenministerium noch unter dem zuständigen Minister der CDU, Jörg Geibert.

Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, dazu: „Es sind noch weitere Fragen im Raum, in die in den kommenden Wochen beantwortet werden müssen, insbesondere was die rechtlichen Aspekte der Dienstanweisung und die geübte Praxis bei der Aufzeichnung abgehender Telefonate und die Nutzung von Aufzeichnungen in Verfahren betrifft. Wir werden weiterhin darüber diskutieren, wie Gefahrenabwehr einerseits und der Schutz des gesprochenen Wortes andererseits sichergestellt werden können, sodass am Ende kein Platz mehr für Spekulationen über eine rechtswidrige Praxis bei der Polizei bleiben kann“.

Dorothea Marx, innenpolitische Sprecherin der SPD: „Mit Blick auf die Vielzahl möglicher Gesprächsaufzeichnungen bedarf es weiterer Auswertung. Warum man zur Strafaufklärung auch  ausgehende Telefonate automatisch erfasste, ist mir nicht nachvollziehbar. Es scheint so, als wurde die Dienstanweisung nicht so umgesetzt, wie sie rechtlich gemeint war. Noch unklar ist auch, was mit den Gesprächsaufzeichnungen passiert ist und in welchen Akten diese landeten. Schließlich könnte dies auch für den  NSU-Untersuchungsausschuss relevant sein."

Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Grünen: „Unstrittig ist, dass Telefonate bei eingehenden Notrufen aufgezeichnet werden müssen. Dies dient dem Schutz der Betroffenen und der entgegennehmenden Polizisten, auch um Hilfe und Strafverfolgung sicherstellen zu können. Noch ist nicht vollständig evaluiert, wie viele betroffene Telefonate und Aufzeichnungen es gab, wo diese stattfanden und wie damit umgegangen wurde. Hierzu werden wir weiter konsequente Aufklärung einfordern. Wichtig ist, dass für die Zukunft eine überarbeitete Dienstanweisung kommt, die Ausnahmefälle sauber regelt und den Datenschutz vollständig gewährleistet.“