Rot-Rot-Grün bringt Gesetzentwurf über Finanzhilfen für kommunale Bäder in den Landtag ein
Mit dem Haushalt 2024 hat sich der Landtag dazu entschlossen, Kommunen mit einem kommunalen Schwimmbad finanziell zu unterstützen. Die Mittel sollen aus dem Corona- und Energiesondervermögen fließen. Zur Umsetzung hat die rot-rot-grüne Koalition einen Gesetzentwurf für die bevorstehende Landtagssitzung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, dass 5 Mio. Euro für die Gemeinden freigesetzt werden: „Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner sollen jeweils ca. 416.000 Euro erhalten, um gestiegene Energiekosten abzufedern, wenn in ihren kommunalen Bädern Schwimmunterricht stattfindet“, erklärt die Sprecherin für Kommunalpolitik der Fraktion Die Linke Katja Maurer.
Durch rasant gestiegene Energiepreise wurden insbesondere die kleineren Kommunen hart getroffen, die ein kommunales Hallen- oder Schwimmbad unterhalten. Die Bäder als energieintensive Kostenträger schlagen diesen Gemeinden mit zum Teil 700.000 Euro mehr zu Buche als in den Jahren zuvor. „Das ist für eine kleine Kommune eine schwer zu stemmende Größe“, so Maurer weiter.
In Thüringen gibt es von Hildburghausen bis Sömmerda insgesamt 12 Gemeinden, die durch dieses Gesetz eine Finanzhilfe bekommen.
Für Daseins- und Gesundheitsvorsorge sind Hallen- und Schwimmbäder ein wichtiger Bestandteil: „Sie erlauben Schulschwimmen, ein umfangreiches Vereinsleben sowie wichtige Gesundheits- und Gesundheitsvorsorgeangebote. All dies stuft auch der Landesentwicklungsplan für Thüringen als notwendig und schützenswert ein. Daher ist unser Gesetz ein wichtiger Beitrag, um Kommunen mit Schwimmbädern mit einer Finanzhilfe zu unterstützen“, stellt Maurer dar.