Regelungsbedarf bei Mindestgrößen von Schulklassen

Zur derzeitigen Diskussion zu Mindestgrößen im Schulbereich äußert sich Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Thüringen ist das einzige Bundesland, das keine verbindliche Regelungen zu Klassenmindestgrößen ausweist. Dies ist in Zeiten einer durchdachten und zukunftsfähigen Schulstruktur nicht länger tragbar.“

Die rot-rot-grüne Landesregierung werde im Laufe der Legislatur den von der CDU zu verantwortenden Sanierungsstau an den Thüringer Schulen nahezu halbieren. „Um zukunftsfähige und für die organisatorische wie pädagogische Schulentwicklung notwendige Strukturen zu schaffen, haben wir nicht nur eine massive Schulbauinvestition-Initiative auf den Weg gebracht, sondern mit einer neuen Schulbaurichtlinie auch  die Zukunftsfähigkeit gesichert“, so der LINKE Bildungspolitiker.

Gemeinsame Verantwortung für die innere und äußere Schulträgerschaft, also für die Lehrer durch das Land und für die Schulgebäude durch die Kommunen und Landkreise, setze voraus, „dass nicht die einen die Musik bestellen und die anderen diese bezahlen. Wenn heute der Gemeinde- und Städtebund die Landesregierung auffordert, verlässliche Klassengrößen, wie auch in den anderen Bundesländern, vorzugeben, dann ist es Aufgabe verantwortungsvoller Politik, hier auch eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen. Die regierungstragenden Fraktionen werden sich nach dem zweiten Kabinettsdurchlauf im parlamentarischen Verfahren damit beschäftigen“, sagt Torsten Wolf.

Hintergrund: Der Gemeinde- und Städtebund hatte in einer gemeinsamen Erklärung im Jahr 2006 der Landesregierung Klassenmindestgrößen vorgeschlagen: für Grundschulen mind. 15 (Gesamt 60), pro Jahrgangsstufe mind. 36 in den Regelschulen (gesamt 216), für Gymnasien 60 pro Eingangsklassenstufe. Dies hatte der Gemeinde- und Städtebund im Dezember 2016 mehrheitlich bestätigt und entsprechende Regelungen angemahnt.