Reaktivierung von Bahnstrecken und Unterstützung für Kommunen

Ralf Kalich

„Wir begrüßen die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, durch die Land und Bund die Kosten von Baumaßnahmen an Bahnübergängen übernehmen. Es ist zu erwarten, dass in die Diskussion zur Reaktivierung von Bahnstrecken wieder Bewegung kommt, da Kommunen von den Kosten für notwendige Baumaßnahmen und auch deren Folgekosten nun befreit sind“, erklärt Ralf Kalich, Sprecher für Landesentwicklung der Linksfraktion im Landtag.

Dr. Gudrun Lukin, Sprecherin für Verkehrspolitik, fügt hinzu: „Die Stilllegung von Strecken im ländlichen Raum zieht Einschränkungen für die Einwohner*innen der betroffenen Gebiete nach sich. Auch die Möglichkeiten für den Tourismus mit und ohne Fahrrad werden dadurch verringert.“ Die nun erfolgte Gesetzesänderung bietet die Möglichkeit, die Reaktivierung dieser Strecken zu überdenken. Zudem liegt ein Bundesratsbeschluss vor, diese schieneninfrastrukturellen Bauvorhaben zu beschleunigen. „Uns ist es wichtig, dass bestehende Infrastruktur erhalten bleibt. Durch den Bund und die Länder müssen die notwenigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um keinen Rückbau oder längere Sperrungen von bestehenden Bahnübergängen zu befördern“, unterstreicht Lukin.

Die Versorgung des ländlichen Raums mit öffentlichem Verkehr müsse sichergestellt und ausgebaut werden: „Die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist ein weiterer positiver Baustein für z. B. die Reaktivierung der Höllentalbahn und somit ein Schritt in die richtige Richtung“, meint Ralf Kalich abschließend.