r2g zu Untersuchungsausschuss: Gute Gründe für Vorlage eines Zwischenberichts

Torsten Wolf

„Es ist gut, dass unserem Antrag auf Vorlage eines Zwischenberichts für den Untersuchungsausschuss (UA 6/3) ‚Möglicher Amtsmissbrauch‘ heute im Plenum zugestimmt wurde. Der Zwischenbericht ermöglicht uns, die Öffentlichkeit zu informieren und damit Transparenz über unsere bisherige Arbeit im Untersuchungsausschuss herzustellen“, sind sich die Obleute des Untersuchungsausschusses Torsten Wolf, Frank Warnecke Astrid Rothe-Beinlich einig.

Als „unwürdiges Schauspiel“ bezeichnet Torsten Wolf (DIE LINKE) das Gebaren der CDU in den letzten Tagen. „Es sprechen gewichtige Gründe für die Erstellung eines Zwischenberichts. Dieser ermöglicht es uns, die Aufklärungsarbeit lückenlos fortzusetzen und gleichzeitig unserer Verpflichtung nachzukommen, die Öffentlichkeit über die bisherigen Ergebnisse zu informieren. Ich finde es bezeichnend, dass sich die CDU im Plenum mit allen verfügbaren Mitteln gegen einen öffentlich diskutierten Zwischenbericht gestemmt hat. An tatsächlicher Aufklärung kann es ihr offensichtlich nicht liegen.“

Es hat sich gezeigt, dass durch eine große Anzahl von Beweisanträgen und Zeugenvernehmungen zum Thema Aktenvollständigkeit viel Zeit verbraucht worden ist und die Beweisthemen erst zu einem Drittel abgearbeitet sind. Um dem Landtagsplenum Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit zu diskutieren, sollen Zwischenergebnisse festgehalten und veröffentlicht werden, betont der Obmann der SPD, Frank Warnecke. „Wir laufen sonst Gefahr, am Ende der Legislaturperiode mit den Untersuchungen nicht fertig zu sein und die Ergebnisse gar nicht mehr im Parlament debattieren zu können.“

Die Zeugenvernehmung soll fortgesetzt und zum Abschluss ein schriftlicher Bericht vorgelegt werden, ergänzt Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und fügt hinzu: „Mag sein, dass manche einen Untersuchungsausschuss als parteipolitisches Kampfinstrument sehen. Wir jedoch sehen uns zur Aufarbeitung verpflichtet, dient dieser Ausschuss doch in allererster Linie der Aufklärung von Sachverhalten, die im öffentlichen Interesse liegen.“