Niedrigschwelliger Zugang zur Nachbarschaftshilfe bringt Entlastung

Ralf Plötner

Die Thüringer Landesregierung schafft mit einer Übergangsregelung in der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO) einen niedrigschwelligen Zugang zur Nachbarschaftshilfe. Bis zum 31. Dezember 2024 kann die Nachbarschaftshilfe auch ohne das Absolvieren eines Pflegekurses registriert und ermöglicht werden. Erste Pflegekurse sollen ab dem 1. September 2023 in Thüringen angeboten werden. Die Übergangsregelung, welche ab 1. September in Kraft tritt, ermöglicht eine unmittelbare Registrierung von Nachbarschaftshelfenden.

Dazu erklärt Ralf Plötner, pflege- und gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Dass für einen niedrigschwelligen Zugang zur Nachbarschaftshilfe gesorgt wird, ist sehr zu begrüßen. So können pflegebedürftige Menschen in Thüringen schnell und unkompliziert unterstützt werden.“ Wichtig wäre auch, die Inhalte der zu absolvierenden Pflegekurse für eine Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe im Umfang begrenzt zu halten, so dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelfende schnell Pflegebedürftige unterstützen können. „Die Nachbarschaftshilfe stellt gerade durch ihren niedrigschwelligen Zugang eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Thüringen dar. Dies sollte man so beibehalten“, so Plötner.

Bei der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe handelt es sich um Angebote, die von Privatpersonen im engsten räumlichen und sozialen Umfeld der Pflegebedürftigen erbracht werden sollen. Als Nachbarschaftshilfe gelten beispielsweise die Begleitung zu Spaziergängen oder Arztbesuchen, kleine Einkaufs- oder Hauswirtschaftsleistungen, Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen, Anregungen und Unterstützungen bei Freizeitaktivitäten oder zur Bewältigung sozialer Alltagsleistungen.

Abschließend äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, folgendermaßen: „Pflegebedürftige erhalten nun einen schnellen und unkomplizierten Weg zur Nachbarschaftshilfe. Ehrenamtliche Tätigkeiten wie diese sind eine zentrale Stütze der Thüringer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es deshalb, dass hier keine unnötigen Hürden für Pflegebedürftige und ehrenamtlich Helfende aufgebaut werden. Die Übergangsregelung ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, im weiteren Prozess sollte der Fokus jedoch noch weiter auf den weiteren Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs gelegt werden.