Neuregelung des Kulturschutzes ist ein guter erster Schritt

„Die Zustimmung Thüringens zum Kulturgutschutzgesetz war vor allem vor dem Hintergrund des Verlustes der 39 Goethe-Zeichnungen, dem sogenannten Hirschhügel-Konvolut, richtig und wichtig. Das beschlossene Kulturgutschutzgesetz wird zudem zu einem wirksamen Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern beitragen“, ist die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Mitteldorf, überzeugt.

„Das jetzt beschlossene Kulturgutschutzgesetz ist allerdings nur als erster Schritt zu werten. Weiterer Diskussionsbedarf besteht in Bezug auf die Sorgfaltspflichten bei der Einfuhr von Kulturgütern und auch bei den Transparenzregeln. In beiden Fällen sollte die Gesetzgebung noch deutlich verschärft werden“, so die Abgeordnete weiter.

„Außerdem müssen wir als Gesellschaft eine breite und konstruktive Debatte führen, die sich mit der Frage befasst, was wir überhaupt als national wertvolles Kulturgut betrachten und wie dieses angemessen erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Letztlich braucht es unter anderem eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ankauf und den Erhalt von national wertvollen Kulturgütern. Das Kulturgutschutzgesetz stellt eine Willensbekundung und eine positive Positionierung zu unserem kulturellen Erbe dar. Diese Willensbekundung muss jetzt finanziell untermauert und mit Leben gefüllt werden“, sagt Frau Mitteldorf abschließend.