Nach Urteil zum Mietendeckel - Lukasch fordert Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf

Ute Lukasch

Hinsichtlich des heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Urteils, welches den „Berliner Mietendeckel“ für ungültig erklärt, stellt Ute Lukasch, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum „Berliner Mietendeckel“ lediglich klargestellt, dass die Zuständigkeit beim Bund liegt. Ein unerträglicher Zustand für die Mieterinnen und Mieter, der bisher vom Bund nicht ausreichend geregelt wurde und wird. Um weiter steigende Mieten zu vermeiden, machte sich der Berliner Senat auf den Weg, der hier nun ausgebremst scheint.“

„Den Mieterinnen und Mietern ist es vollkommen egal, wer zuständig ist, das Kompetenzgerangel wird nicht helfen. Der Mietermarkt ist in Deutschland sehr unterschiedlich und muss deshalb genau betrachtet werden. Ich fordere die Bundesregierung auf, dieses Urteil, welches den Handlungsbedarf nicht anzweifelt, zum Anlass zu nehmen und sofort zu handeln. Denn gerade in der momentanen Lage, der größten Kurzarbeiterwelle, der Zeit im Homeoffice und der Ausgangsbeschränkungen die im Bundesinfektionsgesetz geregelt sind, ist Wohnen und zwar bezahlbares Wohnen wichtig! Ein erster Schritt wäre ein Moratorium, Mieterhöhungen in der pandemischen Lage sofort auszusetzen, so wie es die Linksfraktion Thüringen bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 forderte. Ein nächster Schritt wäre die sofortige Umsetzung des „Berliner Mietendeckels“ in Bundesrecht“, so die Abgeordnete abschliessend.