Nach- und aufholende Lernentwicklung: Kein Kind darf durch Corona benachteiligt werden

Torsten Wolf

Das Ifo-Institut hatte kürzlich mittels einer Elternbefragung festgestellt, dass Schüler*innen ca. 3,1 Stunden, das sind 42 Prozent, weniger Zeit mit schulischen Aufgaben verbrachten als vor der Pandemie. Mit Blick auf die heutige Regierungsmedienkonferenz, die sich mit dem Überwinden von Lernrückständen befasst, erklärt Torsten Wolf, Sprecher für Bildungspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Lernentwicklung der Schüler*innen ist wesentlich beeinflusst von der pandemischen Situation der letzten Monate, den technischen Voraussetzungen in den Familien und der Umsetzung von Distanzunterricht. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die durch Corona entstandenen Lernrückstände auszugleichen. Das wird nicht allein in den nächsten Monaten, in den Ferien oder am Schulnachmittag gelingen.“

 

In einem Konzept zur nach- und aufholenden Lernentwicklung müssten nach Auffassung des Bildungsexperten folgende Schwerpunkte mit integriert werden:

 

  • Lernstandserhebungen und individuelle Förderpläne;
  • regelmäßige Elterngespräche in kurzen Intervallen mit Beratung zur Lernentwicklung und zu angebotenen Maßnahmen;
  • zusätzliche Förderangebote anhand entwickelter Lernentwicklungs- und Förderplänen am Nachmittag, in den Ferien und digital,
  • freiwillige Wiederholungen auch bis Ende der jeweiligen Jahrgangsstufe,
  • Überarbeitung und Fortschreibung der Abmilderungsverordnung u.a. Dezentralisierung und Anpassung der Prüfungen;
  • stärkere und geförderte Nutzung der individuellen Abschlussphase (IAP) und praxisintegriertem Lernen in der SEK 1 (dazu Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2022/23);
  • Möglichkeit für Gymnasien, eine Sonderklasse am Ende der Klassenstufe 9 für diejenigen Schüler*innen einzurichten, welche die Oberstufe voraussichtlich nicht schaffen bzw. deren Lernrückstände durch den Distanzunterricht zu groß sind (Empfehlung der Klassenkonferenz, Überarbeitung des §80 der Thüringer Schulordnung);
  • Entbürokratisierung des Schulbudgets;
  • sofortige Auszeichung der durch den Landtag zur Verfügung gestellten zusätzlichen 10 Mill. Euro für digitale Endgeräte;
  • Vermittlung und Vertiefung von Lerninhalten durch geeignete, von Pädagog*innen und Didaktiker*innen entwickelten, Lehr- und Lernmittel (z.B. Lern- und Erklärvideos) über die Schulcloud und das Schulportal, dazu Bereitstellung von attraktiven Honorarmitteln aus dem Schulbudget und/oder den erwarteten Bundesmitteln, Austausch dazu mit anderen Bundesländern.

 

Torsten Wolf abschließend: „Unsere Vorschläge, die auch auf Gesprächen mit Bildungswissenschaftlern, Schulleitungen und Schulträgern aufbauen, bilden sicher nur einen Teil der Möglichkeiten ab, die Schulen und Pädagog*innen haben sollten, um ein Ziel zu erreichen: Durch Corona darf kein Kind in seiner individuellen Bildungsentwicklung benachteiligt werden. Die Koalitionsfraktionen haben letzte Woche dazu einen Antrag in den nächsten Bildungsausschuss des Landtages eingebracht, um schnell und auf breiter Basis Maßnahmen zur Pandemie-Bewältigung im Bildungsbereich abzustimmen.“