Mitteldorf: Weiterhin Kritik am neuen Bundesarchivgesetz

Der Bundesrat hat heute ohne Debatte das Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts durchgewunken. Neben notwendigen Schritten zur Modernisierung enthält das Gesetz von CDU/CSU und SPD aber auch einen Freifahrtschein für die deutschen Geheimdienste, selbst darüber zu entscheiden, welche Akten dem Bundesarchiv zur Aufbewahrung angeboten werden. Bisher waren alle Behörden zur Anbietung verpflichtet. Die Neuregelung stieß in der Anhörung des Kulturausschusses des Bundestags auf schwere Bedenken von Archivaren, Journalisten und Historikern sowie den Fraktionen von DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen. 

Die stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katja Mitteldorf, kritisiert:

„Die Regelung ist ein Geschenk an die Nachrichtendienste. Geheimniskrämerei wird nun noch einfacher, da die Dienste nun die volle Legitimation haben, selber zu entscheiden, welche Unterlagen sie für immer vernichten oder ins zentrale historische Gedächtnis der Bundesrepublik und seiner Behörden geben. Die Einschränkung der Abgabepflicht ist ein Rückschritt und nachteilig für Forschung und Journalismus. Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns werden so behindert.“ Die Bedenken der Thüringer Landesregierung an diesem Teil der Neuregelung hat heute auch Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Kultur-, Bundes- und Europaminister sowie Chef der Staatskanzlei, in einer dem Bundesrat zu Protokoll gegebenen Erklärung dargelegt. Mitteldorf kommentiert: „Ich begrüße, dass Minister Hoff dafür plädiert, weiterhin alle behördlichen Unterlagen dem Bundesarchiv anzuvertrauen. Bundes- und Landesarchive waren und sind in der Lage, angemessen und sicher mit brisanten und schutzwürdigen Unterlagen umzugehen. Es ist nötig, dass das Handeln des Staates auch in Jahrzehnten und nach dem Ablauf der Schutzfristen vollständig erforschbar ist und von allen Seiten beleuchtet werden kann. Das aber verhindert das neue Gesetz der Bundesregierung.“