Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Schulschließungen waren verfassungsgemäß

Torsten Wolf, Ralf Plötner

Hinsichtlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Verfassungsmäßigkeit der Bundesnotbremse feststellte, erklärt Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Schule und Kindergärten dürfen kein Raum sein für politische Auseinandersetzungen. Daher ist die Feststellung der Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen auch im Bildungsbereich durch das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal, politische Konflikte von den Bildungseinrichtungen fern zu halten.“

„Wenn jetzt seitens der Ampel argumentiert wird, die Länder könnten in ihrer Kulturhoheit Schulen und Kindergärten schließen, dann ist den Neukoalitionären von SPD, Grünen und FDP offensichtlich nicht bekannt, dass sie dies durch eigene Beschlusslage im § 28a Abs. 8 ausdrücklich ausgeschlossen haben“, so Wolf weiter.

Ralf Plötner, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, äußert sich dazu wie folgt: „Die Bedeutung des Gesundheitsschutzes wurde durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt. Wir dürfen dabei nicht außer Acht lassen, dass Schulschließungen auch Einfluss auf die Gesundheit der Schüler:innen haben und deren negativen Folgen wir unbedingt verhindern oder im Bedarfsfall abmildern müssen.“

Beide Abgeordnete sind sich einig, dass die Schulträger noch konsequenter durch gute Hygienekonzepte Unterricht in Präsenz ermöglichen müssen, damit die negativen Folgen auf die Gesundheitsentwicklung der Kinder so klein wie möglich gehalten wird. Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen so lang und so sicher wie möglich offenbleiben.